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Verfassungsbeschwerde: Opposition: Mollath-Entscheidung eine Klatsche für Merk

Verfassungsbeschwerde

Opposition: Mollath-Entscheidung eine Klatsche für Merk

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    Ist die Mollath-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Schlappe für Justizministerin Beate Merk?
    Ist die Mollath-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Schlappe für Justizministerin Beate Merk? Foto: Peter Kneffel/dpa/Archiv

    Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von Gustl Mollath hat die Landtags-Opposition Justizministern Beate Merk (CSU) scharf angegriffen. SPD, Freie Wähler und Grüne sprachen am Donnerstag von einer "schallenden Ohrfeige" oder "Klatsche" für die Ministerin.

    "Die Staatsanwaltschaft hat mit Wissen der vorgesetzten Justizministerin immer wieder die Fortdauer der Unterbringung beantragt und Herrn Mollath als gefährlichen Irren abgestempelt. Damit hat Beate Merk sogar gegen die Verfassung verstoßen. Sie hat die Freiheitsrechte eines Bürgers mit Füßen getreten", kritisierte SPD-Fraktionsvize Inge Aures.

    Es sei an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, dass Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Ministerin nicht längst gefeuert habe.

    Fall Mollath: Opposition attackiert erneut Justizministerin Merk

    Florian Streibl (Freie Wähler) sagte: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Klatsche für die bayerische Justizministerin. Es rückt den Skandal in Bayern wieder zurecht, aber es ist traurig, dass es eines Karlsruher Urteils dazu bedurfte."

    Grünen-Fraktionschef Martin Runge sagte: "Das ist eine Ohrfeige für bayerische Gerichte und Staatsanwaltschaften und eine Schande für die Ministerin." Mollath sei in seinen Grundrechten verletzt worden.

    Merk zum Fall Mollath: Kontrolle der Gerichte funktioniert

    Merk selbst hingegen sieht im Erfolg der Verfassungsbeschwerde einen Beleg für eine funktionierende Kontrolle der Justiz. "Richter kontrollieren

    Allerdings hatte Merks Ministerium in dieser Stellungnahme vom Juli auch die Einschätzung vertreten, dass bei den Entscheidungen der Gerichte zum Fall Mollath aus dem Jahr 2011 keine Grundrechte Mollaths verletzt worden seien.

    Mollath-Anwalt: Richter und Ministerin waren verfassungsblind

    Auch Mollaths Anwalt übte harte Kritik an Merk. Die Richter in Bayern hätten Mollath mit "unverantwortlicher Leichtfertigkeit" in der Psychiatrie untergebracht und  trotz neuer Erkenntnisse mit "stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten", warf Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack ihnen am Donnerstag in Freiburg vor.

    Der Beschluss der Karlsruher Richter sei aber auch eine "Ohrfeige" für Merk. Sie habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten. "Sie hatte verfassungsblind, inhuman und "hasenherzig" die neuen Erkenntnisse und Menschenrechtsverstöße der bayerischen Justiz ignoriert", sagte Kleine-Cosack. Sie habe nicht den Mut des Generalbundesanwalts gehabt, der in einer Stellungnahme an das Verfassungsgericht die Beschwerde Mollaths ohne Umschweife für begründet erachtet habe.

    Mollath Anfang August aus Psychiatrie entlassen

    Der 56 Jahre alte Nürnberger Mollath war Anfang August aus der Psychiatrie in Bayreuth entlassen worden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte auf eine Beschwerde von Mollaths Anwalt hin zugleich angeordnet, dass das Verfahren gegen ihn in Regensburg neu aufgerollt wird.

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

    Mollath war 2006 auf gerichtliche Anordnung in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Der Nürnberger sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen habe. dpa/lby/AZ

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