In diesen Tagen jährt sich das Verbrechen zum 36. Mal. Am 15. September 1981 wurde Ursula Herrmann, ein zehn Jahre altes Mädchen, entführt. Der Entführer fing das Kind ab, als es mit dem Fahrrad am Ammersee entlang fuhr, auf dem Heimweg nach Eching im Kreis Landsberg. Der Täter sperrte das Kind in eine Holzkiste, die in der Nähe im Waldboden vergraben war. Das Kind erstickte darin.
Seit neun Jahren sitzt ein Mann im Gefängnis, der für diese grausame Tat verurteilt wurde. Werner Mazurek war ein Nachbar der Familie Herrmann. Er hatte Schulden und soll gegenüber Bekannten einmal gesagt haben, dass man schon eine Entführung machen müsse, um an Geld zu kommen. Mazurek, inzwischen 66, bestreitet bis heute eine Beteiligung an der Kindesentführung. Doch soll man ihm das glauben? Sein Anwalt Walter Rubach zweifelt schon lange am wichtigsten Indiz, auf das sich das Landgericht Augsburg stützte. Nun aber glaubt er, endlich einen Beleg für seine Zweifel in den Händen zu halten.
Es geht um ein Tonbandgerät der Marke Grundig, Typ TK 428. Das Gerät fanden Ermittler im Jahr 2007 im Haus des zwischenzeitlich nach Norddeutschland umgezogenen Verdächtigen. Das Gerät soll Mazurek für Erpresseranrufe bei der Familie des Mädchens benutzt haben. In den Tagen nach dem Verschwinden von Ursula hatte bei den Herrmanns neun Mal das Telefon geklingelt. Zu hören war nur ein Rauschen und Knacken – und die Verkehrsmelodie des Radiosenders Bayern 3. Danach kam per Brief die Forderung von zwei Millionen Mark.
Hat Werner Mazurek das Tonbandgerät all die Jahre aufbewahrt, bis die Ermittler es 2007 dann entdeckten? Eine Gutachterin des Landeskriminalamtes (LKA) kam immerhin zum Ergebnis, dass genau dieses Gerät „wahrscheinlich“ für die Erpresseranrufe benutzt wurde. Anwalt Walter Rubach hat jetzt aber die Analyse eines Physikers vorliegen, die etwas ganz anders besagt. Der Physiker, der in der Nähe des Ammersees lebt und sich intensiv mit dem Kriminalfall befasst hat, ist überzeugt, dass das LKA-Gutachten quasi wertlos ist. Die Gutachterin habe, stellt er fest, mit einer Verkehrsmelodie gearbeitet, die sich technisch für den Vergleich nicht eignete. Anwalt Walter Rubach will deshalb erreichen, dass ein neues Gutachten erstellt wird.
Das soll im Rahmen eines Zivilprozesses geschehen, der aktuell vor dem Augsburger Landgericht verhandelt wird. Michael Herrmann, der Bruder des getöteten Mädchens, hat Werner Mazurek auf Schmerzensgeld verklagt, weil ihn das Strafverfahren um den Tod seiner Schwester krank gemacht habe. Die Klage hat aber noch einen weiteren Hintergrund: Michael Herrmann ist nicht überzeugt davon, dass der Richtige im Gefängnis sitzt. Er wollte eine neue Beweisaufnahme.
Ob es ein neues Gutachten zum Tonbandgerät geben wird, ließen die Richter bei einem Termin gestern offen. Die Kammer habe noch Beratungsbedarf, sagte der Vorsitzende Richter Harald Mayer. Gut zwei Stunden hatten Gericht und Anwälte zuvor einen Kripobeamten befragt, der nach der Entführung der Sonderkommission angehört hatte. Er hatte mehrmals einen alkoholabhängigen Kleinkriminellen vernommen, der womöglich mit der Tat zu tun hatte. Er hatte gestanden, im Auftrag von Werner Mazurek ein Loch gegraben zu haben. Kurz darauf hatte er diese Aussage aber widerrufen. Die Arbeit der Kripo erscheint dabei fragwürdig. Ausgerechnet vom Geständnis gibt es kein offizielles, vom Befragten unterschriebenes Protokoll, sondern nur ein „Gedächtnisprotokoll“ der Beamten. Den Zeugen kann man nicht mehr befragen. Er ist gestorben.