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Verbrechen: Fall Ursula Herrmann: Wichtiges Gutachten wankt

Verbrechen

Fall Ursula Herrmann: Wichtiges Gutachten wankt

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    Das Verbrechen, das ganz Deutschland bewegte, ist mittlerweile mehr als 36 Jahre her: Am 15. September 1981 wurde die zehn Jahre alte Ursula Herrmann entführt. Der Täter passte das Mädchen in einem Waldstück zwischen Schondorf und Eching am Ammersee ab, als es mit dem Fahrrad auf dem Heimweg war. Er sperrte das Kind in eine Holzkiste, die im Boden vergraben war. Das Kind erstickte darin.

    Seit neun Jahren sitzt ein Mann wegen dieser grausamen Tat im Gefängnis. Werner Mazurek, heute 67 Jahre alt, lebte ebenfalls in Eching. Er hatte Schulden und soll gegenüber Bekannten einmal gesagt haben, dass man mal jemanden entführen müsse, um an Geld zu kommen. Mazurek ist ein hochgewachsener Mann mit wildem Bart. Von vielen Bekannten wurde er als gefühlskalt beschrieben. Einmal steckte er den Hund seiner Frau zur Strafe in die Gefriertruhe und berichtete dann, er habe den Hund „zu Sibirien verurteilt“. Das hat er selbst eingeräumt. Doch eine Beteiligung an der Kindesentführung bestreitet Mazurek bis heute.

    Sein Anwalt Walter Rubach zweifelt schon lange am wichtigsten Indiz, auf das sich das Landgericht Augsburg im Strafurteil 2010 stützte. Es geht um ein Tonbandgerät Grundig TK 248. Das Gerät fanden Ermittler im Jahr 2008 im Haus des inzwischen nach Norddeutschland umgezogenen Verdächtigen. Mazurek soll den Apparat für Erpresseranrufe bei der Familie des Mädchens benutzt haben. In den Tagen nach dem Verschwinden von Ursula hatte bei der Familie Herrmann neunmal das Telefon geklingelt. Zu hören war ein Rauschen und Knacken und die Verkehrsmelodie des Radiosenders Bayern 3. Per Brief wurden dann zwei Millionen Mark gefordert.

    Hat Werner Mazurek das Tonbandgerät wirklich über all die Jahre aufbewahrt? Dagmar Boss, Gutachterin des Landeskriminalamtes (LKA), kam im Strafprozess zum Ergebnis, dass genau dieses Gerät „wahrscheinlich“ für die Erpresseranrufe benutzt wurde. Diese Einschätzung war maßgeblich für Mazureks Verurteilung. Um dieses Gutachten wird aber schon lange gestritten. Nun wird es im Zivilprozess um den Fall Ursula Herrmann auf den Prüfstand gestellt. Der Vorsitzende Richter Harald Meyer teilte am Donnerstag mit, dass die Gutachterin beim nächsten Termin im Juni ihre Expertise vortragen muss. Das gibt Anwalt Rubach die lange ersehnte Gelegenheit, seine Zweifel zu artikulieren und das Gutachten zu erschüttern. „Diese Gelegenheit werden wir nicht verstreichen lassen“, sagt er.

    Rubach fühlt sich gut gerüstet. Denn ihm liegt die Analyse eines Physikers vor, die etwas ganz anderes aussagt. Der Fachmann aus der Nähe des Ammersees hat sich intensiv mit dem Kriminalfall befasst. Er ist überzeugt, dass das LKA-Gutachten quasi wertlos ist. Die Gutachterin habe mit einer Verkehrsmelodie gearbeitet, die sich technisch für den Vergleich nicht geeignet habe.

    Das Ganze spielt sich im Rahmen eines Zivilprozesses ab, der seit mehr als eineinhalb Jahren vor dem Augsburger Landgericht verhandelt wird. Michael Herrmann, der Bruder des getöteten Mädchens, hat Werner Mazurek auf Schmerzensgeld verklagt, weil ihn das Strafverfahren um den Tod seiner Schwester krank gemacht habe. Die Klage hat aber noch einen weiteren Hintergrund:

    Trotz vieler Ungereimtheiten bei den Ermittlungen wurde Werner Mazurek im März 2010 wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Eines der spektakulärsten Verbrechen der Nachkriegsgeschichte schien geklärt. Doch Rechtsanwalt Walter Rubach sammelt Hinweise auf Fehler im Strafprozess. Er will, dass der Fall Ursula Herrmann noch einmal vor einer Strafkammer neu aufgerollt wird.

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