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Verbrechen: Anklage wirft mutmaßlichem Herrmann-Entführer Kaltblütigkeit vor

Verbrechen

Anklage wirft mutmaßlichem Herrmann-Entführer Kaltblütigkeit vor

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat die Entführung und den Tod der kleinen Ursula Herrmann als "grauenhaftes Verbrechen" bezeichnet. Staatsanwältin Brigitta Baur sagte am Donnerstag vor dem Landgericht Augsburg zu Beginn ihres Plädoyers, kaum ein anderer Kriminalfall habe die Öffentlichkeit so bewegt wie das "grauenhafte Schicksal" von Ursula.

    Baur betonte, die Zehnjährige sei von dem Angeklagten im September 1981 entführt worden: "Ursula Herrmann erstickte an ihrem Schicksal, lebendig begraben in einer im Wald vergrabenen Kiste." Die "Kaltblütigkeit und Erbarmungslosigkeit des Täters" sei wie bei kaum einem anderen Fall zutage getreten.

    Im Prozess um die Entführung und den Tod der kleinen Ursula Herrmann haben am 55. Verhandlungstag vor dem Landgericht Augsburg die Plädoyers begonnen. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich die Höchststrafe lebenslänglich für den 59 Jahre alten Angeklagten fordern. Die Verteidigung will auf Freispruch plädieren.

    In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Verfahren haben der Mann und seine ebenfalls angeklagte Ehefrau geschwiegen. Die Anklage stützt sich auf eine Reihe von Indizien, die auf eine Täterschaft hindeuten sollen.

    Das Ehepaar ist wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge angeklagt. Der 59-Jährige soll 1981 die zehnjährige Ursula bei Utting am Ammersee entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Das Mädchen starb Stunden später, wurde aber erst 19 Tage später bei einer Polizeisuchaktion gefunden. Die Angeklagten bestreiten die Tat. (dpa/lby)

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