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Vanessa-Prozess: Richter beim Fußballturnier verletzt - Plädoyers verschoben?

Vanessa-Prozess

Richter beim Fußballturnier verletzt - Plädoyers verschoben?

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    Im Vanessa-Prozess sollten am Montag eigentlich die Plädoyers gehalten werden.
Foto: Fred Schöllhorn
    Im Vanessa-Prozess sollten am Montag eigentlich die Plädoyers gehalten werden. Foto: Fred Schöllhorn Foto: Fred Schöllhorn

    Im Augsburger Vanessa-Prozess sollten am Montag die Plädoyers gesprochen werden. Es geht darum, ob der Mörder der zwölfjährigen Vanessa nach Verbüßung seiner Haftstrafe freikommt oder in Sicherungsverwahrung muss. Ob die Pläydoyers gehalten werden können, ist aber fraglich.

    Vanessa-Prozess: Richter bricht sich Ellenbogen

    Tatortbesichtigung in der Gersthofer Winterstraße  mit dem mutmaßlichen Mörder von Vanessa
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    Vanessa aus Gersthofen wurde nur zwölf Jahre alt. An Rosenmontag 2002 dringt Michael W. in das Haus der Familie ein und ermordet das Mädchen. Sie ist ein Zufallsopfer.

    Einer der Richter, Thomas Junggeburth, hat sich am Freitag beim Fußballturnier der bayerischen Justiz in Gersthofen den Ellenbogen gebrochen. Er wurde schon operiert. Ob er am Montag am Prozess teilnehmen kann, werde sich kurzfristig entscheiden, sagt ein Gerichtssprecher am Sonntag gegenüber unserer Zeitung.

    Heftige Kritik an Gutachten

    Der Mord an Vanessa aus Gersthofen

    Über eine Woche lang tappte die Polizei nach dem Mord an der zwölf Jahre alten Vanessa aus Gersthofen im Dunkeln. Auch aus den zahlreichen Hinweisen ergaben sich zunächst keine heißen Spuren für die Ermittler, bis überraschend der mutmaßliche Mörder, der 19-jährige Michael W., festgenommen wurde.

    12. Februar 2002: Die Eltern von Vanessa finden ihre Tochter blutüberströmt neben ihrem Bett. Spuren eines Einbruchs entdecken die Ermittler zunächst nicht. Die Polizei bildet sofort eine Sonderkommission.

    13. Februar: Die Beamten berichten über den Fund eines Messers, das wenig später mittels eines DNA-Tests als Tatwaffe identifiziert wird. Es handelt sich um ein Küchenmesser mit einer 16 Zentimeter langen und feststehenden Klinge.

    15. Februar: Trotz einer Reihe von Hinweisen aus der Bevölkerung haben die Fahnder keine heiße Spur. Rund 100 Personen aus dem Umfeld des ermordeten Mädchens werden von den Ermittlern befragt, um herauszufinden, mit wem Vanessa Kontakt hatte. Unklar bleibt lange, wie der Täter in das Haus gekommen ist. Es wird eine Belohnung von 35 000 Euro zur Aufklärung der Tat ausgeschrieben.

    19. Februar: Die Fahnder setzen auf die Erstellung eines Täterprofils, um den Mord an Vanessa aufzuklären. Zuvor hatten bereits 15 Bekannte und Verwandte Speichelproben abgegeben, um sich über DNA-Analyse als Täter auszuschließen.

    21. Februar: Die Polizei sucht nach zwei Hinweisen aus der Bevölkerung einen als „Maskenmann“ verkleideten Zeugen. Ermittelt wird ein 19-Jähriger aus Gersthofen. Im Verlauf der Vernehmungen verstrickt sich der Mann in Widersprüche und gesteht die Tat.

    22. Februar: Die Polizei gibt den Fahndungserfolg bekannt.

    5. Februar 2003: Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts verhängt zehn Jahre Haft gegen Michael W. Es ist die höchste Strafe, die nach dem Jugendrecht möglich ist.

    Mitte Februar 2012 ist Entlassungstermin für Michael W., die Staatsanwaltschaft will ihn nicht frei lassen. Zwei psychiatrische Gutachter kommen zum Schluss, dass der Täter in Sicherungsverwahrung sollte.

    Der Prozess zieht sich. Erst am 15. Oktober 2012 ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Ein Urteil fällt am 15. November: Michael W. kommt weiter in Sicherungsverwahrung.

    Allerdings wird aber die Kammer ihre Entscheidung über den Sachverständigen Pantelis Adorf verkünden. An dessen Gutachtenqualität hatte es heftige Kritik gegeben. Verteidiger Adam Ahmed beantragte am vorangegangenen Verhandlungstag, den Experten von seinem Amt zu entbinden.

    Es sei "mit Händen zu greifen", dass der Gutachter ungeeignet sei, sagte Anwalt Ahmed. Auch die Staatsanwaltschaft sah Mängel, pflichtete dem Antrag aber nicht bei. Ob es tatsächlich zu den Plädoyers kommt, hängt auch von möglichen weiteren Anträgen Ahmeds ab, die das Verfahren verzögern könnten. Seit Februar prüft die Jugendkammer des Landgerichts, ob Vanessas heute 29 Jahre alter Mörder noch hochgefährlich ist. Verkleidet mit einer Totenkopfmaske hatte er das Mädchen im Jahr 2002 in Gersthofen bei Augsburg erstochen. hogs/AZ

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