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Vanessa-Prozess: Gutachter aus Prozess geworfen - Plädoyers verschoben

Vanessa-Prozess

Gutachter aus Prozess geworfen - Plädoyers verschoben

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    Im Vanessa-Prozess sollten am Montag eigentlich die Plädoyers gehalten werden. Doch dann wurde die Verhandlung unterbrochen.
    Im Vanessa-Prozess sollten am Montag eigentlich die Plädoyers gehalten werden. Doch dann wurde die Verhandlung unterbrochen. Foto: Fred Schöllhorn

    Pantelis Adorf war einer der Gutachter die feststellen sollten, ob Vanessas Mörder in die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss. Michael W. hatte vor zehn Jahren mit einer Totenkopfmaske verkleidet das kleine Mädchen aus Gersthofen überfallen und erstochen. Nun prüft das Gericht, ob er weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist.

    Der Würzburger Psychiater Adorf hatte sich in seinem Gutachten  - es umfasste gerade einmal 25 Seiten - für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen, weil Michael W. hochgefährlich und psychisch gestört sei. An der Qualität des Gutachtens gab es jedoch heftige Kritik. Verteidiger Adam Ahmed beantragte daher, den Experten von seinem Amt zu entbinden.

    "Derart laxe Einstellung ist nicht tragbar"

    Und die Jugendkammer folgte am Montag dem Antrag. Adorf sei aus zahlreichen Verfahren als sorgfältiger Gutachter bekannt gewesen, meinte der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch. Es habe keine Gründe gegeben, ihn nicht zu beauftragen. Nun aber habe sich herausgestellt, dass Adorf seinen Aufgaben in diesem Verfahren "überhaupt nicht gewachsen gewesen" sei. Eine "derart laxe Einstellung ist nicht tragbar", begründete Hoesch den Rauswurf des Gutachters.

    Ob Pantelis Adorf für sein Gutachten überhaupt eine Vergütung bekommt, entscheidet das Gericht jetzt auf dem Büroweg. Der Gutachter verließ nach der Entscheidung ohne jedes weitere Wort den Gerichtssaal.

    Vanessa-Prozess: Die Plädoyers wurden verschoben

    Eigentlich sollten am Montag die Plädoyers gehalten werden. Doch dem kam Verteidiger Ahmed mit mehreren Anträgen zuvor. Einer davon: eine temporäre Besetzungsrüge. Richter Thomas Junggeburth, der sich am Freitag beim Fußballturnier der bayerischen Justiz in Gersthofen den Ellenbogen gebrochen hatte, könne der Hauptverhandlung nicht in erforderlichem Maße folgen. Junggeburth könne sich zum Beispiel nicht Notizen machen, wie er es bisher immer fleißig gemacht habe, rügte Ahmed.

    Das Gericht entschied nach einer Beratung die Plädoyers zu verschieben. Nächste Woche will sich das Gericht mit den Anträgen des Verteidigers Adam Ahmed befassen. Am 24. Juni wird der Prozess fortgesetzt. Es ist absehbar, dass die Plädoyers auch nächste Woche nicht stattfinden werden. Es ist durchaus möglich, dass noch einige Wochen bis zum Urteil im Vanessa-

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