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Urteil zu Inkasso: Firma darf nicht mit nächtlichem Hausbesuch drohen

Urteil zu Inkasso

Firma darf nicht mit nächtlichem Hausbesuch drohen

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    Bild: dpa
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    Firmen schlagen oft einen rüden Ton an, wenn sie bei Kunden Geld eintreiben wollen. Aber mit einem nächtlichen "Hausbesuch" durch ein Inkasso-Team zu drohen, geht dann doch zu weit, hat jetzt ein Gericht entschieden.

    In dem Fall, der jetzt in München verhandelt wurde, ging es um ein Unternehmen aus dem Raum Weilheim. Dieses vertreibt Erotik-Filme über das Internet. Zahlten Kunden die Filme nicht pünktlich, verschickte die Firma Mahnbriefe mit drastischem Inhalt: In den kommenden Tagen, so hieß es in den Schreiben, werde ein "auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team" den Betroffenen "persönlich konsultieren" um mit ihm "diskret offene Fragen" zu besprechen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das Ganze werde irgendwann "in den Abendstunden" geschehen, so die Firma weiter.

    Ein Verbraucherverband griff ein und zog gegen das Unternehmen und seine wüsten Drohbriefe vor Gericht - mit Erfolg. Die Formulierungen gingen auch dem Oberlandesgericht (OLG) München zu weit.

    Die Behauptungen in den Mahnschreiben seien zumindest mehrdeutig, meinten die Richter. Betroffene könnten den angekündigten nächtlichen Hausbesuch als Drohung verstehen, dass die Inkasso-Mitarbeiter ihre Forderungen auch mit Gewalt durchsetzen wollen.

    Die Richter verboten dem Erotik-Versand also die Verwendung derartiger Formulierungen (Urteil v. 09.07.2009 - Az.: 29 U 1852/09). Diese seien nämlich unlauter und setzten Betroffene unangemessen unter Druck.

    Ob die Firma ihre Drohbriefe schon umformuliert hat, ist unbekannt. (bo)

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