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Urteil in Ingolstadt: Notwehr-Exzess mit tödlichem Ausgang

Urteil in Ingolstadt

Notwehr-Exzess mit tödlichem Ausgang

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    In Ingolstadt ist im vergangenen Herbst ein 18-Jähriger nach einer Messerstecherei gestorben.
    In Ingolstadt ist im vergangenen Herbst ein 18-Jähriger nach einer Messerstecherei gestorben. Foto: Luzia Riedhammer

    Von Harald Jung

    „Mit diesem Urteil könnte man leben“, sagte Rechtsanwalt Uwe Steffen nach der eineinhalbstündigen Urteilsbegründung. Ob sein Mandant derselben Meinung ist, muss sich erst noch zeigen.

    Nach Meinung der meisten Zuhörer im fast überfüllten Sitzungssaal hat der Messerstecher vom Kreuztor mit den verhängten fünf Jahren Haft eine milde Strafe bekommen. Die Kammer würdigte damit vor allem drei Aspekte: Das Opfer selbst war in jener Nacht überaus aggressiv und hatte dem 22-jährigen Angeklagten Prügel angedroht, dem Täter bescheinigten die Gutachter sowohl eine schwere Persönlichkeitsstörung; zur Tatzeit lag nach Ansicht der Experten eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit vor. Aus diesen Gründen geht die Schwurgerichtskammer von einem minderschweren Fall des Totschlags aus. Deshalb verschob sich der mögliche Strafrahmen auch ganz deutlich nach unten.

    Richter Paul Weingartner sprach von einem „Notwehr-Exzess“ des jungen Kochs, der sein Opfer (18) nach Überzeugung des Gerichts mit 18 wuchtigen Messerstichen getötet hat. Der Angeklagte hatte nur zwei Stiche eingeräumt. Die von der Verteidigung angeführte Version, ein anderer Beteiligter der Raufereien im Umfeld eines Lokals könnte die übrigen 16 Stiche geführt haben, scheidet nach Ansicht der Kammer völlig aus. „Der Angeklagte ist weit über die Grenzen einer Notwehr hinausgegangen“, so Weingartner, der sich von dem Urteil „endlich“ auch eine gewisse Abschreckung in der Öffentlichkeit erhofft, denn: Es könne nicht mehr angehen, „dass sich junge Leute reihenweise vor allem am Wochenende maßlos volllaufen lassen und dann zum Schlägern anfangen!“ Irgendwie habe allerdings auch er die Hoffnung schon fast aufgegeben, dass dieses breite gesellschaftliche Problem „überhaupt noch in den Griff zu bekommen ist.“

    Was die Frage einer Revision anbelangt, will die Staatsanwaltschaft frühestens am Freitag Stellung beziehen. Anklagevertreter Robert Pohle hatte zehn Jahre Haft gefordert. Rechtsanwalt Steffen wollte einen Freispruch. Weingartner riet dem Täter dringend vor dem Gang zum BGH ab. Er solle besser zumindest teilweise für seine schwere Tat im Gefängnis büßen und während dieser Zeit eine Sozialtherapie absolvieren, riet er ihm „dringend“.

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