"Die hohen Anforderungen, die der Bundesgerichtshof für eine persönliche Betreuung durch die Mutter jetzt stellt, führen dazu, dass die Mutter in den allermeisten Fällen ab dem vierten Lebensjahr des Kindes gleich ganztags arbeiten gehen muss", sagte Merk der Zeitung "Die Welt" (Montagsausgabe). Damit würden die Belange der Kinder als entscheidender Maßstab aus den Augen verloren.
Merk sagte, es gehe in der Umsetzung des seit 2008 bestehenden Gesetzes "letztlich nur noch um die Durchsetzung eines gesellschaftlichen Anliegens". Der alleinerziehende Elternteil, meistens die Frau, solle so früh wie möglich nach der Scheidung wieder arbeiten. "Gesellschaftspolitik darf niemals auf dem Rücken des einzelnen Kindes ausgetragen werden", kritisierte die CSU-Politikerin.
Wenn das Gesetz so zu verstehen sei, dass nicht das Kindeswohl im Mittelpunkt stehe, "dann stimmt eben das Gesetz nicht", sagte die CSU-Politikerin weiter. "Wenn sich die Rechtsprechung so fortsetzt, sind wir Rechtspolitiker gefordert. Dann müssen wir nachbessern und die Verhältnisse wieder geraderücken." Die Hürden für eine persönliche Betreuung des Kindes müssten gesenkt werden.
Der BGH hatte vergangene Woche entschieden, dass Alleinerziehende wieder einen Vollzeitjob annehmen müssen, sobald ihre Kinder das dritte Lebensjahr vollendet haben. Einen Unterhaltsanspruch vom Ex-Partner haben sie demnach nur noch dann, wenn sie konkret nachweisen können, dass sie nicht Vollzeit arbeiten können. Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Mutter nach der Rückkehr ihrer in die Grundschule gehenden Tochter aus einer Pflegefamilie Teilzeit arbeiten, um dieser einen behutsamen Übergang zu ermöglichen. Den Anspruch darauf bestritt der BGH. afp