Das Augsburger Landgericht verkündet am Mittwoch (9 Uhr) das Urteil gegen die Chefs des Möbelhauses Inhofer. August Inhofer, Karl Inhofer, Edgar Inhofer und Peter Schorr werden Sozialabgabenbetrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Es geht um die Beschäftigung von Scheinselbstständigen zwischen 1999 und 2012.
Inhofer-Prozess: Angeklagten legten Geständnis ab
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers für den Geschäftsführer Edgar Inhofer eine Haft von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Für Firmengründer August Inhofer beantragten die Ankläger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren - gegen eine Auflage von fünf Millionen Euro. Bei den beiden anderen Angeklagten soll es demnach bei Geldstrafen bleiben. Die Verteidigung hatte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf kritisiert. Sie forderte maximal Bewährungsstrafen. Die Angeklagten hatten zuvor ein Geständnis abgelegt.