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Urteil: Bundesrichter verbieten Lauschangriff im Knast

Urteil

Bundesrichter verbieten Lauschangriff im Knast

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    Heimliche Lauschangriffe gegen Eheleute beim Besuch während der Untersuchungshaft sind laut Bundesgerichtshof (BGH) verboten.
    Heimliche Lauschangriffe gegen Eheleute beim Besuch während der Untersuchungshaft sind laut Bundesgerichtshof (BGH) verboten.

    Karlsruhe/Kempten (AZ) - Heimliche Lauschangriffe gegen Eheleute beim Besuch während der Untersuchungshaft sind laut Bundesgerichtshof (BGH) verboten. Die dadurch gewonnenen Beweise dürfen im Prozess nicht verwertet werden, weil solche Maßnahmen den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzen, hat das

    Der Angeklagte hatte seine Ehefrau bei einem Gefängnisbesuch gebeten, sich nach Italien abzusetzen und die Schuld per Videogeständnis auf sich zu nehmen. Sie sollte die Sache als Auftragsmord aus Eifersucht darstellen, für den sie 30.000 Euro an zwei Russen gezahlt habe. Dabei ging der Angeklagte den Ermittlern in die Falle - der Besuchsraum war verwanzt.

    Dem Urteil zufolge sind Besuche von Eheleuten während der Untersuchungshaft besonders geschützt, weil sie sonst keine Gelegenheit für persönliche Gespräche haben. Zudem falle hier das "außergewöhnliche Vorgehen" der Ermittler ins Gewicht, die dem Paar - bei Untersuchungshäftlingen gänzlich unüblich - einen separaten Besuchsraum ohne sichtbare Überwachung zur Verfügung gestellt und ihnen damit suggeriert hätten, dass sie offen sprechen könnten.

    In einer Privatwohnung wäre die Falle wohl zulässig gewesen.

    In der "Gesamtschau" verletzte dieses Vorgehen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte faire Verfahren. Der Senatsvorsitzende Armin Nack räumte aber ein, dass ein entsprechender Lauschangriff in einer Privatwohnung wohl zulässig gewesen wäre. Bundesanwalt Wolfram Schädler hatte in der Verhandlung eine solche Falle für zulässig gehalten: "Eine Falle ist eine List, die dem Staat erlaubt ist."

    Ob der Angeklagte nun ohne Strafe davonkommt, ist offen. Das Landgericht Kempten muss nun erneut über den Fall verhandeln. "Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Indizien für eine Verurteilung reichen", sagte Nack.

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