Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Urteil: Bundesgerichtshof: Allgäuer Islamistin ist keine Terroristin

Urteil

Bundesgerichtshof: Allgäuer Islamistin ist keine Terroristin

    • |
    Der Fall einer Islamistin aus dem Allgäu (hier ein Bild vom ersten Prozess) wurde erneut verhandelt.
    Der Fall einer Islamistin aus dem Allgäu (hier ein Bild vom ersten Prozess) wurde erneut verhandelt. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Bundesgerichtshof, Dienstag, 9.15 Uhr: Als in Karlsruhe die Richter zusammentreten, ist es nichts weniger als eine Richtungsentscheidung im Kampf gegen den islamistischen Terror. Die

    Islamistin wieder im Krisengebiet?

    Ohne Andrea B.. Im Rathaus ihres letzten Wohnorts im Allgäu hat sie vor Monaten offen von Reiseplänen gesprochen. Sie wolle in die Türkei. Die Behörden verhängten ein Ausreiseverbot. Ist Andrea B. wieder ausgereist und damit eine von mindestens vier bayerischen Frauen im syrischen Kriegsgebiet?

    Die Verwandlung der katholischen Verkäuferin beginnt schleichend im Jahr 2012. Sie lebt damals in Immenstadt, einer Oberallgäuer Kleinstadt. 14000 Einwohner. Die jüngere ihrer Töchter ist ein Jahr alt. Die Große ist fünf. Vom Vater der Kinder lebt Andrea B. getrennt. Angeblich hat sie damals Kontakt zur muslimischen Gemeinde des Orts. Sie habe dort geputzt, heißt es. Bald aber ist ihr der Islam, der im

    Bei Andrea B. aus Immenstadt verfängt die Propaganda. Sie beginnt sich in islamische Gewänder zu hüllen. Selbst im Hochsommer geht sie nicht mehr ohne Kopftuch und lange Kleidung auf die Straße, erinnern sich Nachbarn. Über das Internet lernt Andrea B. eine Frau aus Hessen kennen. Es ist die islamische Ehefrau des mutmaßlichen hessischen Terrorkämpfers Soufiane K., der noch bis Mitte Januar wegen Terrorvorwurfs in Frankfurt vor dem Oberlandesgericht steht.

    Seine Frau macht Andrea B. ein Angebot: Sie soll ebenfalls nach Syrien kommen. Als Zweitfrau. Soufiane K. lebt seit Juli 2013 im Kriegsgebiet. Er hat beim Al-Kaida-Ableger Jabhat al Nusra angeheuert, soll sich Handgranaten besorgt haben und eine Kalaschnikow AK47. Von Wachdiensten für Terroristen und einem Kampfeinsatz sprechen die Ankläger.

    Andrea B. nimmt das Angebot seiner ersten Ehefrau an. Im Januar 2014 verlässt sie Deutschland. Ihre Töchter, drei und sieben Jahre alt, nimmt sie mit.

    Der leibliche Vater erstattet im Oberallgäu Anzeige. Die Staatsanwaltschaft München I beginnt zu ermitteln. Nach dem Anti-Terrorparagrafen 89a, den es erst seit einigen Jahren gibt. Doch die Beweisführung ist schwierig. Wer ist tatsächlich Terrorist, wer hilft humanitär, wer kann bestraft werden? Bis März 2014 ist in Deutschland nicht einmal eine Haftstrafe nach dem Antiterrorparagrafen verhängt worden.

    Sorgerecht für Kinder verloren

    Andrea B. verbringt nur vier Monate im Krieg, wechselt während dieser Zeit aus Angst mehrfach den Wohnort. Am 23. Mai 2014 kehrt sie mit ihren Töchtern aus zurück. Um 5.30 Uhr klicken am Flughafen Frankfurt die Handschellen. Der Vater nimmt seine Töchter in Empfang. Seine Ex-Freundin hat das Sorgerecht verloren. Andrea B. kommt nach Memmingen in Untersuchungshaft. Ihre Gesinnung und ihren selbst gewählten islamischen Namen, „Umm Melisa“ behält sie. Am 26. August 2014 posten deutsche Islamisten im Internet einen Aufruf: „Free

    Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt ab. Andrea B. und ihr Anwalt sind nicht erschienen, sagt Sprecherin Andrea Haasters.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden