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Urteil: Blutiger Wiesn-Streit

Urteil

Blutiger Wiesn-Streit

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    Das Urteil gegen die Verlobte eines Hamburger Multimillionärs wegen ihrer Messerattacke auf einen Wiesn-Gast ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Frau als unbegründet, wie das Oberlandesgericht München am Mittwoch mitteilte.

    Das Landgericht München hatte die heute 35-Jährige zu viereinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Mutter dreier Kinder hatte zugegeben, einen Wiesn-Gast 2015 vor dem Käfer-Promizelt mit einem Klappmesser verletzt zu haben. Der Mann hatte ihren Bekannten, den Ex-Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela, zuvor heftig rassistisch beleidigt. Der Lastwagenfahrer erlitt eine schwere Stichwunde, verlor viel Blut, ihm musste die Milz entfernt werden. Die Frau ging nach der blutigen Auseinandersetzung in die Nobeldisco P1 und feierte weiter.

    Vor Gericht war sie in Tränen ausgebrochen. Ihre Verteidiger hatten von Notwehr gesprochen und auf Freispruch plädiert. Der Prozess hatte auch Schlagzeilen gemacht, weil der Verlobte versucht haben soll, Zeugen zu kaufen. „Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München. (dpa)

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