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Urteil: Bande schrieb Deutsch-Tests für Migranten - Haftstrafe für Täter

Urteil

Bande schrieb Deutsch-Tests für Migranten - Haftstrafe für Täter

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    Migranten verlassen im Jahr 2015 Budapest - und machen sich unter anderem auf den Weg nach Deutschland.
    Migranten verlassen im Jahr 2015 Budapest - und machen sich unter anderem auf den Weg nach Deutschland. Foto: Zoltan Balogh, dpa

    Für den massenhaften Betrug bei Deutsch-Tests sind drei Männer und eine Frau am Freitag vom Landgericht München I zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und vier Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Der Hauptangeklagte war ein 36-Jähriger aus einer Gemeinde am Ammersee (Landkreis Landsberg). Die Verurteilten hatten gestanden, Geld von Migranten genommen und dafür die Integrationstests für sie geschrieben zu haben. Gericht und Staatsanwaltschaft werteten die Fälle als gewerbe- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern und Urkundenfälschung – beziehungsweise als Versuch dazu.

    Angeklagter braucht medizinische Hilfe

    Die beiden Männer, die als Organisatoren der Bande galten und vor allem die Kunden anwarben, bekamen Strafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise vier Jahren. Der Mann mit der höchsten Haftstrafe musste nach der Urteilsverkündung wegen Kreislaufproblemen medizinisch versorgt werden. Ein Ex-Pärchen, das zugab, die Tests mit falschen Ausweisen für die zahlenden Kunden absolviert zu haben, kam mit je einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. „Die Aufgaben waren relativ leicht“, hatte ein 25-jähriger Deutscher zum Prozessauftakt gesagt. Er habe 300 Euro für einen Test bekommen, den er im Namen von Menschen ablegte, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben wollten. Dazu habe er gefälschte Pässe benutzt. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich alle Tests bestanden habe.“

    Staatsanwältin verwendet umstrittenen Vergleich

    „Der Staat soll auch mal zeigen, dass er sich wehren kann“, sagte die Staatsanwältin. Einwanderer fänden in Deutschland „Zustände, von denen sie zu Hause nur träumen können“. Sie hielt einen langen Vortrag über ihre Sicht auf die Einwanderungs- und Ausländerpolitik in Deutschland, den die Verteidigerin eines Angeklagten „befremdlich“ nannte. Damit die Zustände so traumhaft blieben, müssten sich hier alle an Gesetze halten, betonte die Staatsanwältin. Es gehe in diesem Fall zwar nicht um einen „Lkw voller Flüchtlinge, der über Nacht über die Grenze geschafft wird“, sagte die Staatsanwältin. Aber dieser Fall sei aus ihrer Sicht mindestens genauso schlimm. Mit dieser Äußerung zog sie die Kritik mehrerer Verteidiger auf sich. (dpa)

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