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Urteil: Bahnbeamter klaut für die Kaffeekasse

Urteil

Bahnbeamter klaut für die Kaffeekasse

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    Bahnbeamter klaut für die Kaffeekasse
    Bahnbeamter klaut für die Kaffeekasse

    Augsburg (ddp-bay). Das

    Das Amtsgericht Augsburg sprach den geständigen 45-jährigen Angeklagten schuldig und verhängte eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe.

    Der einstige Teamleiter bei der DB Netz AG hatte 2003 und 2004 einen Augsburger Schrotthändler direkt aufs Bahngelände kommen lassen. In gutem Glauben, dass alles mit rechten Dingen zugehe, transportierte dieser tonnenweise alte Schienen ab.

    Insgesamt ergaunerte der Dieb dadurch rund 25.000 Euro. Das Geld sei zunächst in der "Kaffeekasse" seiner Dienststelle gelandet, sagte der Beamte vor Gericht. Ein Großteil davon sei aber gestohlen worden.

    Er habe den Diebstahl jedoch nicht anzeigen können, da das Geld ja bekanntlich aus unlauteren Geschäften stammte. Mindestens zweimal wurden mit dem "Schienen-Geld" auch großzügige Besuche auf dem Augsburger Volksfest Plärrer finanziert.

    Vor Gericht zeigte der Angeklagte kaum Unrechtsbewusstsein. So unüblich sei es nicht, alte Schienen zu verkaufen, sagte er. Er gestand mindestens 20 Verkäufe. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, droht dem Mann die Entlassung aus dem nach wie vor bestehenden Beamtenverhältnis. Das Gericht verpflichtete ihn zudem, 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen und "den Schaden nach Kräften wieder gut zu machen."

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