Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Ursula Herrmann Prozess: Wie die vergrabene Kiste entdeckt wurde

Ursula Herrmann Prozess

Wie die vergrabene Kiste entdeckt wurde

    • |
    Ursula Herrmann-Prozess am Augsburger Landgericht.
    Ursula Herrmann-Prozess am Augsburger Landgericht.

    Der heutige Starnberger Landrat Karl Roth (CSU) war vor rund 27 Jahren als Polizeibeamter beim Auffinden der Leiche von Ursula Herrmann mit dabei. Vor dem Landgericht Augsburg schilderte Roth am Dienstag als Zeuge, wie der Suchtrupp der Polizei 19 Tage nach der Entführung der Zehnjährigen die im Wald vergrabene Kiste entdeckte.

    Er habe die Bergung der Leiche beobachtet und sei an der Spurensicherung beteiligt gewesen. Die Gegenstände in der Kiste seien "sehr nass" gewesen, schilderte Roth seinen Einsatz als damals junger Beamter des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA).

    Der 58-jährige Werner M. muss sich wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Er soll im September 1981 die Zehnjährige auf deren Nachhauseweg von ihrem Kinderfahrrad gerissen und in die im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Da die Belüftungsanlage der sargähnlichen Kiste nicht funktionierte, erstickte Ursula laut Obduktion wenige Stunden nach der Entführung. Die Frau des Angeklagten steht wegen Beihilfe zu der Tat vor

    Ein Chefermittler von damals schilderte als Zeuge, wie der jetzt Angeklagte schon vor 27 Jahren ins Visier der Ermittler gelangt war. "Der Tatverdächtige ist immer heißer geworden", sagte der frühere LKA-Hauptkommissar. Ein Motiv für die Tat hätte dessen hohe Verschuldung mit umgerechnet rund 100.000 Euro sein können. Auch bei seinem Alibi hätten sich schon bald erhebliche Widersprüche ergeben.

    Trotz aller vor 27 Jahren zusammengetragenen Indizien gegen den heute Angeklagten hätten sich aber keine zwingenden Sachbeweise für eine Festnahme ergeben. Ein gefundener Fingerabdruck an der Kiste konnte bis heute niemandem zugeordnet werden.

    Mehrere Hausdurchsuchungen bei dem Angeklagten unmittelbar nach der Tat hätten keine belastenden Beweise erbracht. Auch das 2007 beschlagnahmte Tonband in der Wohnung des Beschuldigten, das für die Anklage jetzt ein wesentliches Indiz ist, war damals nicht gefunden worden, obwohl nach Zeugenaussagen gezielt nach einem Tonband gesucht worden war. An dem Tonband sollen technische Spuren sein, die sich auch auf den mitgeschnittenen früheren Erpresseranrufen befinden sollen.

    Das Verfahren soll am 24. März mit der Zeugenvernehmung von Ursulas Eltern fortgesetzt werden. Dafür hat die Nebenklägerin den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, über den das Gericht noch nicht entschieden hat.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden