Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Ursula Herrmann-Prozess: Telefon überwacht: Tod war ein "Betriebsunfall"

Ursula Herrmann-Prozess

Telefon überwacht: Tod war ein "Betriebsunfall"

    • |
    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Im Prozess um die 1981 entführte Ursula Herrmann hat der Angeklagte den Tod des Mädchens am Telefon als "Betriebsunfall" bezeichnet. Der 59-Jährige sei von September 2007 an neun Monate lang abgehört worden, sagte eine Polizeibeamtin als Zeugin am Dienstag vor dem Landgericht Augsburg.

    Dabei habe er am Telefon zu einem Mitbeschuldigten über den Entführungsfall gesagt, bei dem Tod des zehnjährigen Mädchens habe es sich um einen "Betriebsunfall" gehandelt. "Es wollte ja keiner, dass das Kind stirbt."

    Der Angeklagte steht gemeinsam mit seiner Ehefrau wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge vor Gericht. Er soll die damals zehnjährige Ursula in Eching am Ammersee vom Fahrrad gerissen und in eine im Wald vergrabenen Kiste gesperrt haben. Das Mädchen war Stunden später erstickt, aber erst 19 Tage nach der Tat bei einer Suchaktion der Polizei gefunden worden. In der Zwischenzeit waren bei Ursulas Eltern Erpresserbriefe und -anrufe eingegangen. Die Ehefrau soll die Erpresserschreiben aus Zeitungsbuchstaben zusammengeschnipselt haben. Beide bestreiten die Tat.

    Bei der Telefonüberwachung waren bis Juni 2008 nach Angaben der Zeugin rund 7000 Verbindungen mitgeschnitten worden. Darunter hätten sich "einige für die Tat relevante Gespräche" befunden. So soll der Angeklagte mehrmals über Verjährungsfristen der Tat mit dem Mitbeschuldigten gesprochen und sich gewundert haben, dass der Mordvorwurf gegen ihn in erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge geändert worden war.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden