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Ursula-Herrmann-Prozess: Neues Indiz: Eine Briefmarke zuviel

Ursula-Herrmann-Prozess

Neues Indiz: Eine Briefmarke zuviel

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Augsburg (hogs) Nicht nur mit zu wenigen Briefmarken, sondern auch mit der Überfrankierung von Briefen kann man negativ auffallen. Im Prozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vom Ammersee hat das Augsburger Schwurgericht vier beschlagnahmte Briefe der Angeklagten Gabriele F.-M. an ihren in U-Haft sitzenden Mann Werner präsentiert. Sie waren mit jeweils zwei 55-Cent-

    Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Parallele zu den Erpresserbriefen an Ursulas Eltern im Jahr 1981. Zwei Schreiben waren damals mit 90 Pfennigen ebenfalls überfrankiert. Dies könne auf eine Gewohnheitshandlung hinweisen und ein Indiz gegen die Angeklagte sein, sagte Oberstaatsanwältin Brigitta Baur. Werner M. soll Ursula verschleppt und in einer Kiste im Wald vergraben haben. Seine Frau wird beschuldigt, bei der Herstellung der Erpresserbriefe geholfen zu haben.

    Immer deutlicher wird: Die Schülerin ist bei der Entführung höchstwahrscheinlich betäubt worden. Ein Gutachten der Unfallklinik Murnau bezeichnet es als "wenig realistisch", dass Ursula ohne Gegenwehr in die Kiste gesperrt werden konnte. Spuren eines Kampfes wurden aber an ihrem Leichnam nicht gefunden. Das Gutachten besagt außerdem, dass das Kind in der Kiste höchstens 30 bis 60 Minuten überlebt hat.

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