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Ursula Herrmann-Prozess: Der Phantom-Verkäufer

Ursula Herrmann-Prozess

Der Phantom-Verkäufer

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Augsburg (skro) - Im Prozess um die Entführung der zehnjährigen Ursula Herrmann sagten gestern vor dem Landgericht

    Geklärt werden sollte die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass Werner M. dort 2007 ein gebrauchtes Tonbandgerät gekauft hat, wie er behauptet. Das Gerät wurde im Herbst 2007 in M.s Wohnung beschlagnahmt und wurde laut Gutachten wahrscheinlich bei der tödlich verlaufenen Entführung in Eching am Ammersee 1981 benutzt.

    M. behauptete, das Gerät von einem etwa 50 Jahre alten Händler mit Wohnmobil gekauft zu haben. Doch von dem Händler und dem Betreiber des Flohmarkts konnte sich gestern vor Gericht niemand daran erinnern, einen solchen Verkäufer an dem fraglichen Sonntag im Oktober 2007 gesehen zu haben. Auch die Polizei fand den Mann bisher nicht.

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