Heftige Unwetter mit Starkregen und Hagel haben am Pfingstmontag vor allem in Schwaben und Oberbayern teils schwere Schäden angerichtet. Vielerorts wurden Autos, Häuser und Gärten verwüstet. An wen sich Betroffene nun wenden müssen.
Unwetterschäden am Haus: Wer zahlt?
Zertrümmerte Fensterscheiben und kaputte Dachziegel zählen zu den Schäden am Haus. Sie werden laut Sascha Straub, Versicherungsexperte von der Verbraucherzentrale Bayern, von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Diese greift nur, wenn die Sturmstärke mehr als acht beträgt. "Am Montag gab es Orkanböen, die teilweise Stufe elf hatten", sagt Straub. Ein zerstörtes Gartenhaus und ein beschädigter Carport können in der Gebäudeversicherung mitgeschützt sein. "Er muss aber explizit erwähnt sein", sagt Straub.
Fällt ein entwurzelter Baum in die Hausfassade, ist das ebenfalls ein Fall für die Gebäudeversicherung. Für den Mieter oder Eigentümer ist dann wichtig, ob der Baum im eigenen Garten stand. Dann ist der Eigentümer verpflichtet, den Baum regelmäßig auf Krankheiten zu überprüfen. Sei der Baum beispielsweise wegen einer Erkrankung morsch gewesen, muss er unter Umständen selbst für die entstanden Kosten aufkommen.
Die zweite wichtige Versicherung bei Sturmschäden ist die Hausratsversicherung. Sie erstattet den Zeitwert der Gegenstände, die aus einem Haus herausfallen würden, wenn man es auf den Kopf stellt - beispielsweise Stühle, Ofen und Fernseher. Bei Sturmschäden gilt: Mieter müssen bei Sturm nicht sämtliche Gegenstände festzurren. Der Hauseigentümer oder Mieter ist aber dazu verpflichtet, die Gegenstände im Haus oder der Wohnung zu sichern.
Experte rät: Schäden durch Unwetter erstmal nur vorsorglich reparieren
Aber entsteht ein Schaden am Inventar durch ein geöffnetes Fenster, haftet der Eigentümer selbst dafür. Briefkästen und Mülleimer fallen ebenfalls unter die Hausratsversicherung. Zerstört ein Sturm ähnlich dem am Pfingstmontag einen Grill im Garten, sei das aber keine Angelegenheit für die Versicherung. Grills müssen laut Straub separat abgesichert werden.
Schäden durch ein Unwetter dürfen erst mal nur vorsorglich repariert werden. Hausbesitzer müssen zum Beispiel Fenster mit zerbrochenen Scheiben direkt abdichten, um größere oder weitere Schäden durch Regen zu vermeiden, erklärt der Bund der Versicherten.
Hierbei spricht man von der Schadenminderungspflicht. Gleichzeitig muss die Versicherung unverzüglich informiert werden, die dann gegebenenfalls noch einen Gutachter für die Bewertung der Schäden schickt. Erst nach Absprache dürfen Schäden daher richtig repariert oder kaputte Gegenstände entsorgt werden.
Außerdem müssen Versicherte die Schäden vor dem vorsorglichen Reparieren dokumentieren, am besten mit Fotos und einer genauen Aufstellung der beschädigten Gegenstände. Auch Zeugenaussagen können sinnvoll sein.
Starkregen ist nicht mit versichert. Dafür muss ein extra Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bestehen. Auch für Blitzschläge ist eine Erweiterung der Verträge bei vielen Versicherern nötig.
Hagel-Schaden am Auto: Wer zahlt?
Bei Autos übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung Hagel-, Blitz- und Sturmschäden. Ist das Blech vom Hagel verbeult oder sind die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten meist in voller Höhe erstattet. Wird ein Auto von einem herumwirbelten Ast getroffen, kommt ebenfalls die Teilkaskoversicherung dafür auf. Fährt dagegen ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum, ist dies ein Fall für die Vollkasko-Versicherung, erklärt Sascha Straub.
Entstehe durch einen Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden, erstatte die Versicherung den Zeitwert des Autos und nicht den Neuwert. Außerdem sollten Unwetterschäden am Auto gut dokumentiert und zügig der Versicherung gemeldet werden. (drs, juwue, mit dpa)