Ein Kaninchenhalter im Unterallgäuer Egg an der Günz wollte im Juni 2010 eines seiner eben verstorbenen Tiere im nahen Wald begraben. Als er an einer Stelle das am Boden liegende Geäst entfernte, entdeckte er eine eingegrabene Kühlbox. Er hob den Deckel und sah eine Menge verschweißter Tüten mit verschiedenen Substanzen darin. Sein Verdacht, es wären Drogen, flößte ihm große Angst ein. Daher meldete er den Fund erst nach gut drei Wochen seinem Bürgermeister, der im Hauptberuf Polizist ist.
So lautet die recht kuriose Geschichte hinter einem Prozess gestern vor dem Memminger Landgericht, bei dem zwei Drogenhändler verurteilt wurden. Der 43-jährige litauische Haupttäter bekam für den Handel mit Rauschmitteln in nicht unerheblichem Maße fünfeinhalb Jahre Gefängnis. Ein 32 Jahre alter Russlanddeutscher wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Fingerabdrücke führen zu den Angeklagten
Die Kriminalpolizei hatte seinerzeit fast sieben Kilogramm Haschisch, etwa 300 Amphetamin-Tabletten und über 2000 Ecstasypillen in der im Wald vergrabenen Kühlbox gefunden. Fingerabdrücke führten zu den beiden Angeklagten. Zudem hatte der Litauer das nahe gelegene Areal einer stillgelegten Tankstelle für seinen Autohandel gepachtet.
Die beiden Männer sind einschlägig vorbestraft und haben einige Zeit selbst intensiv Drogen konsumiert, wie gestern bei Gericht bekannt wurde. Mehrere Jahre waren sie in Haft und durchliefen 2008 erfolgreich einen Drogenentzug. Dort lernten sich die beiden schließlich auch kennen.
Während der Litauer danach mehrfach illegal in Deutschland einreiste und sich mit Autohandel beschäftigte, gelang dem 32-jährigen Russlanddeutschen die Rückkehr ins „normale Leben“. Er heiratete, hat mittlerweile drei Kinder und in Dettingen/Iller (Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg) ein Haus gekauft.
Voll geständig
Etwa Anfang 2010 sahen sie sich wieder. Im Sommer kam der Litauer mit einer Einkaufstüte voller Rauschmittel wie Ecstasy und Amphetamin-Tabletten in die Wohnung des 32-Jährigen. Er bat ihn, ihm beim Vakuumieren der Drogen behilflich zu sein, was der jüngere Angeklagte dann auch tat. Das aber wurde ihm nun gestern vor Gericht zum Verhängnis.
Die Angeklagten waren in der Verhandlung voll geständig, wenngleich der Haupttäter keine Angaben zur Tat, zu anderen Mittätern oder Drogenquellen machte. Zu den verhängten Strafen kommen für die beiden unter Bewährung stehenden Männer noch Resthaftzeiten aus vergangenen Verurteilungen hinzu.