Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Unterallgäu: Konflikt um Wasserschutzgebiete: Schutzgemeinschaft erwägt Klage

Unterallgäu

Konflikt um Wasserschutzgebiete: Schutzgemeinschaft erwägt Klage

    • |
    Die Festlegung von Wasserschutzgebieten hat in der jüngsten Sitzung des Markt Rettenbacher Gemeinderats für Unmut gesorgt. Symbolbild
    Die Festlegung von Wasserschutzgebieten hat in der jüngsten Sitzung des Markt Rettenbacher Gemeinderats für Unmut gesorgt. Symbolbild Foto: Wolfgang Widemann

    Die Festlegung von Wasserschutzgebieten hat in der jüngsten Sitzung des Markt Rettenbacher Gemeinderats (Landkreis Unterallgäu) für Unmut gesorgt. Dabei ging es um ein Schreiben des Landratsamtes Unterallgäu zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Attenhausen und Frechenrieden. Dieses Areal dient der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Sontheim.

    Bereits im Juli 2012 hatte der Markt Rettenbacher Gemeinderat Bedenken zum beabsichtigten Erlass der Wasserschutzgebietsverordnung vorgebracht. Das Landratsamt entschied nun, dass die Nutzungsbeschränkungen der Wasserschutzgebiets-Verordnung zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich seien, um das Grundwasser vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.

    Keine Entschädigung für verlorene Grundstücke

    Für eventuelle Verluste von im Schutzgebiet liegenden Grundstücken werde keine Entschädigung geleistet. Die Belange des Trinkwasserschutzes für die Gemeinde Sontheim seien hier vorrangig gegenüber städtebaulichen Belangen wie Kiesabbau oder Ausweisung von neuen Bau- und Gewerbegebieten, heißt es in dem Schreiben. Sofern die Schutzauflagen aber die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung (wie Verbot der Beweidung und Düngen mit Gülle) beschränken würden, seien Ausgleichszahlungen zu leisten. Daher entstünden den betroffenen Landwirten keine wirtschaftlichen Nachteile.

    Marktrat und Vorsitzender der „Schutzgemeinschaft der Wasserschutzgebietsbetroffenen Frechenrieden-Sontheim“ Peter Thalhofer bemängelte, dass der Vollzug der Wassergesetze nur ein paar Tage vor Inkrafttreten am 1. Februar in der Gemeindeverwaltung eingegangen sei.

    "Das kommt einer Enteignung gleich"

    Zudem meinte Thalhofer, komme diese Verordnung einer Enteignung der betroffenen Grundstücksbesitzer gleich. Ihn und die anderen Betroffenen stört vor allem, dass sie ihre Flächen nicht mehr uneingeschränkt nutzen können. Die Schutzgemeinschaft werde voraussichtlich eine Klage gegen diese Verordnung anstrengen, so Thalhofer.

    Ratsmitglied Paul Maugg plädierte dafür, dass die Gemeinde die Landwirte bei den Entschädigungsansprüchen unterstützt. Zweiter Bürgermeister Heinz Buchmann sagte darauf, dass der Markt den Grundstückseigentümern sicher helfen werde, damit ihnen durch die Einschränkungen durch das Wasserschutzgebiet keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden