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Umfallender Baum erschlägt Schüler: Neue Ermittlungen nach tödlichem Unfall auf dem Spielplatz

Umfallender Baum erschlägt Schüler

Neue Ermittlungen nach tödlichem Unfall auf dem Spielplatz

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    Nach einem Unfall auf dem Waldspielplatz Tannholz in  Lindau im vergangenen September, bei dem ein Schüler von einem umfallenden Baum erschlagen worden war, wurden die übrigen Stämme gefällt.
    Nach einem Unfall auf dem Waldspielplatz Tannholz in Lindau im vergangenen September, bei dem ein Schüler von einem umfallenden Baum erschlagen worden war, wurden die übrigen Stämme gefällt. Foto: Christian Flemming

    Das gab der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kempten, Peter Koch, gegenüber der Lindauer Zeitung bekannt. Bei dem Unglück war ein 14-Jähriger von einem umfallenden Baum erschlagen worden. Er hatte sich mit seinen Klassenkameraden für ein Foto in ein Klettergerät gehängt. Dieses Gerät war an drei Bäumen befestigt gewesen. Einer davon brach unter der Last zusammen und fiel auf den Jungen.

    „Nach mehreren Gutachten des Landeskriminalamtes und des TÜV besteht der Verdacht, dass sowohl bei der Errichtung als auch bei der Abnahme und den regelmäßigen Kontrollen des Kletternetzes Fehler unterlaufen sind“, teilte Koch mit. „Die Fehler sollen Ursache für den starken Pilzbefall der Stämme mit Erweichung des Holzes und schließlich für den Unfall gewesen sein.“

    Bei den Beschuldigten handelte es sich um einen 56-jährigen Mitarbeiter des Forstamtes, einen 44-jährigen Mitarbeiter der Dekra und einen 56 Jahre alten Angestellten der Stadtgärtnerei. Das staatliche Forstamt hatte den Waldspielplatz 2006 saniert. Dabei wurden die Bäume laut Staatsanwaltschaft entgegen bestehender Richtlinien nur gekappt. Dadurch habe erhöhte Fäulnisgefahr bestanden, weil so Feuchtigkeit eindringen konnte und das Holz nicht trocknete.

    Der Dekra-Mitarbeiter wird beschuldigt, das Spielgerät trotz dieses Fehlers als unbedenklich abgenommen zu haben. Dem Mitarbeiter der Stadt Lindau wird zur Last gelegt, die Standfestigkeit bei den regelmäßigen Kontrollen nicht gemessen zu haben und dadurch die Fäulnis übersehen zu haben. Diese Ermittlungen bedeuten allerdings nicht, dass es am Ende auch zu einer Anzeige kommt. „Derzeit warten wir die Stellungnahmen der Verteidiger der Beschuldigten ab“, sagt Koch. Dann werde entschieden, wie es weitergeht.

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