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Trotz Warnung auf freiem Fuß: Donauwörth: Triebtäter ist jetzt wieder in Haft

Trotz Warnung auf freiem Fuß

Donauwörth: Triebtäter ist jetzt wieder in Haft

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    Handschellen Polizei Gefängnis
    Handschellen Polizei Gefängnis

    Donauwörth/Augsburg Weil er im Stadtgebiet von Donauwörth immer wieder Frauen nachgestellt und belästigt haben soll, hat die Polizei am Freitag einen 38 Jahre alten Mann festgenommen. Ein Ermittlungsrichter in Augsburg entschied, dass der Stalker vorerst in Haft bleibt - was, da keine der Frauen ernsthaft zu Schaden gekommen sind, ungewöhnlich ist. Doch nur auf den ersten Blick. Der Polizei wie der Augsburger Justiz ist der Mann als gefährlicher Triebtäter bekannt. Vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Sicherungsverwahrung aufgehoben. Wille des Gesetzgebers sei es, "nur bei einer geringen Anzahl denkbarer Fälle" hochgefährlich eingestufte Verurteilte nach verbüßter Strafe nicht zu entlassen, hieß es.

    Mit der Entscheidung setzte sich der BGH über Bedenken namhafter Gutachter hinweg, die den 38-Jährigen nach wie vor für gefährlich einschätzen, trotz mehrjähriger Therapie im Gefängnis. Sein Rechtsanwalt Ralf Schönauer wollte gestern zur Art der Vorwürfe nichts sagen. Er bestätigte lediglich die Festnahme.

    Im Sommer 2002 hatte der damals 31-Jährige eine junge Frau am Bahnhof von Langweid (Kreis Augsburg) abgepasst und ungewöhnlich brutal vergewaltigt. Als er 2007 nach mehr als fünf Jahren Haft aus der JVA München-Stadelheim entlassen werden sollte, wandte sich die Gefängnisleitung mit einer Warnung an die Augsburger Staatsanwaltschaft. 2008 entschied das Landgericht in einem Prozess, dass der Verurteilte aus Gründen der allgemeinen Sicherheit nicht in die Freiheit entlassen werden könne. Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Joachim Rahlf berief sich auf zwei von drei gehörten Experten für Forensische Psychiatrie. Peter Richter

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