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Traunstein: Kleinflugzeug stürzt in Maisfeld: Pilot stirbt

Traunstein

Kleinflugzeug stürzt in Maisfeld: Pilot stirbt

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    Beim Absturz eines Leichtflugzeuges auf einem privaten Flugplatz in Schönberg ist am Samstagabend der 46-jährige Pilot aus dem Landkreis Traunstein gestorben (Symbolbild).
    Beim Absturz eines Leichtflugzeuges auf einem privaten Flugplatz in Schönberg ist am Samstagabend der 46-jährige Pilot aus dem Landkreis Traunstein gestorben (Symbolbild). Foto: Alexander Kaya

    Beim Absturz eines Leichtflugzeuges auf einem privaten Flugplatz in Schönberg ist am Samstagabend der 46-jährige Pilot aus dem Landkreis Traunstein gestorben. Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Traunstein haben die Ermittlungen übernommen. 

    Unglücksursache unklar

    Gegen 18 Uhr war das Ultraleichtflugzeug nach Polizeiangaben aus bislang unbekannter Ursache abgestürzt. Die Maschine schlug etwa 200 Meter westlich der Start- und Landebahn aus Gras in einem angrenzenden Maisfeld auf und wurde dabei komplett zerstört. Der Pilot war vermutlich sofort tot. Notarzt und Rettungsdienst konnten dem 46-Jährigen laut Polizei nicht mehr helfen.

    Gutachter an der Unglücksstelle

    Zur Klärung des Herganges und der Unfallursache wurden zwei Gutachter  hinzugezogen. Die verunglückte Maschine wurde nach Polizeiangaben für weitere Untersuchungen sichergestellt. (AZ)

    Das ist die Polizei Bayern

    Mit etwa 29.800 Dienstkräften ist die Polizei Bayern die zweitgrößte Landespolizei in Deutschland.

    Sie teilen sich auf in 26.100 Beamte (sowohl Polizeivollzugs- als auch Verwaltungsbeamte) und ca. 3.700 Angestellte und Arbeiter.

    Im Jahr 1813 wurde die bayerische Gendarmerie gegründet. Diese war nach dem Vorbild Frankreichs dezentral über Bayern verteilt und militärisch organisiert.

    Erst 1919 erfolgte die Loslösung von Militär, zugleich wurden alle Polizeien dem Bayerischen Innenministerium unterstellt. Die Polizei stand nun unter ziviler Kontrolle durch das Land oder aber der Gemeinden.

    Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurden alle Polizeien in Deutschland zentralisiert.

    Im Jahr 1935 wurde die Bayerische Landespolizei aufgelöst und in die Wehrmacht eingegliedert. Ab dem Jahr 1939 sollten Polizeibataillone die besetzten Gebieten sichern.

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges löste die US-Militärregierung zunächst alle bisherigen deutschen Polizeieinrichtungen auf.

    Die US-Militärregierung beschloss am 29. Juni 1945, dass die bayerische Landespolizei neu errichtet werden müsse. Die neue Polizei sollte dezentral und unter demokratischen Gesichtspunkten aufgebaut werden.

    Erster Präsident der bayerischen Polizei wurde Michael Freiherr von Godin, der die beschlossene Polizeiorganisation nach einer Weisung vom 24. April 1946 wieder aufbaut. Es wurden zwei Arten von Polizeien eingerichtet: Die Landespolizei und die Gemeindepolizeien.

    Im Jahr 1951 stellte man fest, dass sich die Trennung der Landes- und Gemeindepolizei aufgrund von Problemen in der Zusammenarbeit nicht bewährte. So wurde den kreisangehörigen Gemeinden im Polizeiorganisationsgesetz von 1951 angeboten, auf Antrag die bestehenden Gemeindepolizeien in die Landespolizei einzugliedern.

    Am 1. Oktober 1975 erfolgte die endgültige Verstaatlichung der Bayerischen Polizei.

    Im Jahr 1990 wurden erstmals Frauen in den Polizeivollzugsdienst eingestellt. Diese begannen Anfang des Jahres die Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei.

    Im Jahr 1998 wurde die Bayerische Grenzpolizei aufgelöst und in die Landespolizei eingegliedert.

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