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Todesfahrer von Untermeitingen: Der Angeklagte langweilt sich in U-Haft und schweigt

Todesfahrer von Untermeitingen

Der Angeklagte langweilt sich in U-Haft und schweigt

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    Der Angeklagte langweilt sich in U-Haft und schweigt
    Der Angeklagte langweilt sich in U-Haft und schweigt

    (bregl/cako/nish). Weniger Journalisten als erwartet kamen am Dienstag um 8.30 Uhr zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg. Ein ARD-Fernsehteam, eines von Augsburg TV, eine handvoll Zeitungsjournalisten. Der Prozess um den Todesfahrer von Untermeitingen sorgt dennoch für bundesweites Aufsehen.

    Fünf Monate ermittelte die Polizei ergebnislos. Sogar das Fernsehen beteiligte sich an der Fahndung nach dem Täter, bis schließlich durch Hinweise aus der Bevölkerung der mutmaßliche Todesfahrer gefunden wurde. Nun steht der 21-Jährige aus Großaitingen vor Gericht.

    Mit Verspätung, um 8.45 Uhr, wird der junge, schlanke Mann mit den kurzen blonden Haaren in den Saal geführt. Die Journalisten, die Zuschauer warten auf den Verhandlungsbeginn und müssen kurz drauf den Raum verlassen. Der Richter entscheidet, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Wegen des Medieninteresses befürchtete er eine Stigmatisierung des Angeklagten.

    Dem sei in der Untersuchungshaft mittlerweile langweilig, sagt die Lebensgefährtin des Vaters des Angeklagten. Ihr Lebensgefährte habe den Prozessauftakt dagegen mit Unruhe erwartet und schlecht geschlafen.

    Sehr mitgenommen, sehr nervös wirkt auch die 15-jährige Tochter des Opfers - einer Fußgängerin, die im Dezember 2006 vom Todesfahrer erfasst, in einen Acker geschleudert wurde und kurz darauf starb. Sie habe psychologische Betreuung beantragt, sagt das Mädchen. Es falle ihr schwer auf den Friedhof zu gehen, fügt der Vater der 15-Jährigen hinzu. Seit dem Geburtstag der Mutter am 18. August sei sie auch nicht mehr dort gewesen.

    Die Anspannung der Beteiligten und der Zuhörer währt nicht lange: nach 45 Minuten, um 9.30 Uhr, endet der erste Verhandlungstag, ohne dass der Angeklagte Angaben gemacht hat. Sein Anwalt Dr. Hermann Christoph Kühn hatte das vorhergesehen. "Es ist nicht mit einem Geständnis oder einem Urteil zu rechnen", hatte er vor Verhandlungsbeginn gesagt. "Es gibt Widersprüche in der Anklage und in den Zeugenaussagen. Außerdem widersprechen sich die Belastungszeugen schon dahingehend, wer im Auto saß", so Kühn.

    Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg wird am 8. Oktober fortgesetzt. Weitere Termine sind für den 19. Oktober und den 2. November vorgesehen.

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