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Dillingen: Tod des Dreijährigen in Dillingen: "Junge hätte gerettet werden können"

Dillingen

Tod des Dreijährigen in Dillingen: "Junge hätte gerettet werden können"

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    Das Dillinger Landratsamt bekam Wochen vor dem Tod eines Dreijährigen einen Hinweis auf eine mögliche Kindswohlgefährdung in der entsprechenden Familie.
    Das Dillinger Landratsamt bekam Wochen vor dem Tod eines Dreijährigen einen Hinweis auf eine mögliche Kindswohlgefährdung in der entsprechenden Familie. Foto: Berthold Veh (Archiv)

    Könnte der kleine Junge noch leben? Das ist die Frage, die man sich in diesen Tagen angesichts des dramatischen Schicksals eines dreijährigen Kindes stellt. Und es gibt immer mehr Stimmen, die diese Frage mit Ja beantworten würden.

    Wie berichtet, war Ende Oktober ein Bub aus Dillingen gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines möglichen Tötungsdelikts. Das Kind hatte lebensgefährliche Verletzungen – was der Junge durchmachen musste, ist noch unklar. Klar ist indes: Das Dillinger Landratsamt hatte Monate zuvor einen Hinweis bekommen, eine Frau hatte die Behörde auf mögliche Missstände aufmerksam gemacht. Hinzu kommt: Die Familie wurde an ihrem früheren Wohnort in Halle an der Saale bereits vom Jugendamt betreut – doch davon wusste man im Landkreis Dillingen nichts.

    Tod des Dreijährigen in Dillingen: Wie konnte es dazu kommen?

    Die SPD-Landtagsfraktion hat mittlerweile eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Die Abgeordnete Simone Strohmayr aus Stadtbergen bei Augsburg will wissen, wie es dazu kommen konnte, dass die Behörden nicht eingegriffen haben. „Das Kindeswohl muss vor Datenschutz stehen. So etwas darf sich nicht wiederholen“, sagt Strohmayr auf Nachfrage unserer Redaktion. Sie spielt darauf an, dass die Informationen aus Halle womöglich aus Datenschutzgründen nicht nach Schwaben gekommen waren. Ein Skandal, findet die Politikerin: „Die rechtzeitige Weitergabe von Informationen zur Kindeswohlgefährdung hätte das Leben des Jungen retten können.“

    Auch SPD-Politikerin Doris Rauscher, Vorsitzende des Sozialausschusses des Bayerischen Landtags, hat in einer Anfrage Informationen gefordert. „Jedes Kind, das Schutz braucht, muss diesen auch bekommen. Geklärt werden muss deshalb, warum die zuständigen Behörden nicht eingeschritten sind und die Kommunikation zwischen den Behörden nicht funktioniert hat“, teilt Rauscher mit. Sie habe zudem einen Antrag zur Durchführung einer Expertenanhörung zum Thema Kinderschutz in Bayern eingereicht, vergangene Woche sei er im Sozialausschuss beschlossen worden. Die Anhörung soll im nächsten Jahr durchgeführt werden, auch der Fall aus Dillingen werde dabei eine Rolle spielen.

    Jugendamt nimmt nach Tod des Dreijährigen in Dillingen Schwester in Obhut

    Wie kommt ein Jugendamt überhaupt an die Daten einer Familie, die umgezogen ist, aber schon von einem Jugendamt betreut wurde? Nach Angaben des bayerischen Sozialministeriums wurde 2012 im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Jugendämter eingeführt. Das Ziel: Kinder schützen, deren Eltern sich durch einen Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen. Das heißt: Wenn einem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt werden, dann muss es dem neuen zuständigen Jugendamt die Daten mitteilen, die die Behörde wissen muss, um das Kind schützen zu können. Im Fall des Buben aus Dillingen hat das offenbar nicht geklappt. Warum das Jugendamt in Halle nicht reagiert hat, ist unklar. Auf Nachfrage unserer Redaktion teilt Katharina Brederlow, die Beigeordnete für Bildung und Soziales, mit: „Die Familie war dem Jugendamt Halle bekannt. Die Hilfen, die die Familie erhielt, endeten bereits im Jahr 2017.“ Weitere Auskünfte könnten nicht erteilt werden, Einzelheiten unterlägen dem Sozialdatenschutz.

    Nach dem Tod des Buben hat das Jugendamt die Schwester in Obhut genommen. Die Rede war von „nicht für Kleinkinder geeigneten“ Zuständen. Der Bayerische Rundfunk berichtet zudem, dass es aus dem Umfeld der Familie heiße, die Mutter sei mit dem Buben nicht zum Kinderarzt gegangen, die sogenannten U-Untersuchungen hätte er nicht gehabt.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Andreas Schopf: Tod des Dreijährigen in Dillingen: Es gab ein tragisches Versäumnis

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