Ein heftiges Gewitter zog am Mittwochabend über Nordschwaben hinweg. Der Sturm richtete schwere Schäden an. Am Tag danach sind die Betroffenen auch mit Aufräumarbeiten beschäftigt. Wichtig ist jetzt die Frage, wer kommt für den Schaden auf? Hier ein Überblick:
Sturmschäden am Haus: Wer zahlt?
Sturmschäden am Haus, etwa durch umgestürzte Bäume übernimmt die Gebäudeversicherung. Schäden am Hausrat, also etwa beschädigte Möbel, übernimmt die Hausratversicherung.
Wird aber der Keller überschwemmt, zahlt das Versicherungsunternehmen nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.
Sturmschäden sind grundsätzlich ab Windstärke acht abgesichert. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern in der Stunde.
Verbraucherschützer raten Betroffenen von Sturmschäden grundsätzlich, so schnell wie möglich den Versicherer zu informieren und eine Schadensliste möglichst mit Fotos zu erstellen.
Teil- oder Vollkasko greifen bei Schäden am Auto
Auto: Bei Schäden am Auto greifen in der Regel Teil- oder Vollkasko des Autohalters. Wenn bei einem Sturm etwa ein Ziegel auf einen geparkten Wagen fällt und so einen Schaden verursacht, ist laut Verbraucherzentrale die Teilkasko zuständig. Allerdings ist nicht der Wiederbeschaffungswert versichert, sondern in der Regel nur der Zeitwert des Wagens. Fährt dagegen ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum, ist dies ein Fall für die Vollkasko-Versicherung.
Bahnausfälle und -Verspätungen Bahnreisende können sich bei Verspätungen den Fahrpreis teilweise erstatten lassen. So kann ein Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten beträgt. Bei mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf die Hälfte des gezahlten Fahrpreises. Bei Fällen höherer Gewalt gelten die gleichen Regeln wie bei selbst verschuldeten Verspätungen, wie der EuGH im Dezember 2013 entschied.
Gewitter: So bereiten sich Hausbesitzer am besten vor
- Wenn schwere Gewitter drohen, sollten Hausbesitzer vorher ihr Haus und den Garten fotografieren. Das rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn. So ist es hinterher leichter, Schäden der Versicherung zu beweisen.
- Droht Starkregen die Keller zu überfluten, sollten alle Stromkreise abgestellt werden. Elektrogeräte wie Waschmaschine und Trockner werden am besten höher gestellt, gelagerte Lebensmittel oder sonstige empfindliche Gegenstände kommen in wasserdichte Behälter. Heizöltanks müssen so gesichert sein, dass die Flut sie nicht anheben kann. Möbel kommen am besten in höher liegende Räume.
- Sintflutartigen Regenfälle überfordern die Kanalisation. Dann drückt das Wasser durch die Abflüsse im Haus hoch - und in den Keller hinein. Daher sollten Hausbesitzer vor einem angekündigten Unwetter kontrollieren, ob die Rückstauklappen funktionieren. Sie verschließt bei Druck von unten das Rohr.
- Fenster, Roll- und Fensterläden schließen. Alle beweglichen Teile im Garten sowie auf dem Balkon sichern, etwa Gartenmöbel und Fahrräder.
- Empfindliche Geräte vom Netz nehmen oder einen Überspannungsschutz verwenden. Die Geräte können nach dem Gewitter erst wieder verwendet werden, wenn sicher ist, dass sie nicht etwa durch eindringendes Wasser feucht geworden sind.
- Zu einem Problem können alte Sturmschäden werden, die bisher nicht repariert wurden: Starke Winde können bereits gelockerte Dachziegel, Schindeln, Verkleidungen an Gauben und Giebeln abstürzen lassen. Eine mit Laub verstopfte Regenrinne läuft bei Starkregen über und beschädigt die Fassade. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät daher immer, nach Stürmen das Haus zu überprüfen und die Schäden zu beheben. Das lohnt sich auch noch, wenn schwere Gewitter bereits angekündigt sind. (dpa)
VPB-Ratgeber "Sturmschäden schnell beheben" (pdf)