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Ticket-Missbrauch: Bayern-Ticket: Was ist erlaubt und was nicht?

Ticket-Missbrauch

Bayern-Ticket: Was ist erlaubt und was nicht?

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    Schindluder getrieben: Betrüger haben aus dem Bayernticket ein illegales Geschäftsmodell gemacht.
    Schindluder getrieben: Betrüger haben aus dem Bayernticket ein illegales Geschäftsmodell gemacht. Foto: Inga Kjer (dpa)

    Mal eben am Fahrkartenautomaten angesprochen, ergibt sich meist rasch eine kostengünstige Fahrgemeinschaft. Ländertickets erfreuen sich bei Bahnreisenden großer Beliebtheit. Für insgesamt 38 Euro können bis zu fünf Reisende Nahverkehrszüge und öffentliche Verkehrsmittel bayernweit nutzen. Ab Mitte Dezember soll es teurer werden. Zudem sollen sich künftig alle Mitfahrer auf dem Ticket eintragen.

    Welches Problem hat die Bahn mit dem Ticket-Missbrauch?

    Bahnmitarbeitern, insbesondere Fahrdienstleitern, ist aufgefallen, dass bestimmte Reisende mehrmals am Tag mit demselben Bayern-Ticket unterwegs waren. Die Mitfahrer waren nie dieselben. Daraufhin hefteten sich zivile Streifen an die Fersen der Verdächtigen. Die Reisenden - die Bahn nennt sie Schlepper -  bildeten nach der ersten Fahrt mit dem Regionalzug am jeweiligen Zielort immer neue Reisegruppen, mit denen sie weitere Bahnhöfe in Bayern anreisten. Von den Mitreisenden verlangten sie, je nach Strecke, immer ein paar Euro. Damit machen sie Kasse.

    Wie hoch ist der Schaden für die Bahn? 

    Reinhard Saß, Leiter Fahrgastmarketing bei DB Regio Bayern, rechnet vor: „Bei täglichen Einnahmeausfällen von rund 100 Euro pro Täter und geschätzten 30 bis 50 aktiven Schleppern in Bayern beläuft sich der Schaden auf mindestens eine halbe Million Euro pro Jahr."

    Bayern-Ticket: Was ist erlaubt?

    Das Bayernticket darf werktags von 9 Uhr morgens bis 3 Uhr des Folgetages genutzt werden. Das Bayernticket Nacht gilt von 18 Uhr bis 6 Uhr am nächsten Morgen. Gedacht ist die Karte für Gruppen. Selbstverständlich dürfe sich auch eine Reisegruppe erst am Automaten oder Bahnsteig bilden. Auch Mitfahrgelegenheiten über soziale Netzwerke sind erlaubt. Die einzige Bedingung: die Gruppenzusammensetzung muss erhalten bleiben. "Nachträgliche Änderungen der Gruppenteilnehmer sind nicht zulässig", erklärt Saß. Und so verstießen die "Schlepper" gegen die Spielregeln des Schienenunternehmens.

    Welcher Name muss auf der Fahrkarte eingetragen werden?

    Das Bayern-Ticket ist personalisiert, darf nicht weiterverkauft oder verschenkt werden. Daher: vor Fahrtantritt soll der vollständige Name eines Mitfahrers in Druckbuchstaben eingetragen werden. Ein Unternehmenssprecher empfiehlt, dafür den Namen des Reisenden zu wählen, der als letzter aussteigt. Zustiege sind ausdrücklich erlaubt.

    Wie reagiert die Bahn auf den Betrug?

    Neben der offensiven Aktion mit den verdeckten Ermittlern nimmt die Bahn Neuerungen am Bayern-Ticket selbst vor. Mit der Tariferhöhung zum 15. Dezember steigt auch der Grundpreis des Gruppentickets, und zwar von 22 auf 23 Euro, wie ein Bahn-Sprecher mitteilte. Durch den erhöhten Preis fällt dann auch die Differenz zur gewöhnlichen Fahrkarte geringer aus. Ein Argument mehr, sich alleine auf die Reise zu machen.

    Gravierender ist schon eine andere Maßnahme: Wie die Bahn erklärt, müssen die Namen aller Reisender ab Ende des Jahres handschriftlich auf der Fahrkarte vermerkt werden.

    Welche Konsequenzen drohen den "Schleppern"?

    Menschen, die das Ticket missbrauchen, begehen mit ihrem Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn gewerbsmäßigen Betrug. Das Unternehmen stellt bei Missbrauch Strafanzeige. Mittlerweile ist bekannt, dass sie sich bandenartig organisieren, um einer Anzeige zu entgehen. "Die Schlepper schieben sich die Kunden sogar gegenseitig zu", stellt ein DB-Sprecher fest.

    Was haben Mitreisende zu befürchten?

    Die eigentlich so günstige Fahrt kann Reisende teuer zu stehen kommen. Bei den bisherigen Aufgriffen waren die Sanktionen drastisch. Bei der dritten oder vierten feststellbaren Fahrt der Schlepper holten Kontrolleure der Bahn Beamte der Bundespolizei hinzu - und ließen die Sache auffliegen. Von den Mitfahrern, die meist davon ausgingen, dass die Fahrt legal sei, kassierten die Kontrolleure eine "Fahrpreisnacherhebung" in Höhe von 40 Euro.

    Das Einschreiten der Bahn ist umstritten. Kritiker bemängeln, für Kulanz sei kein Platz. Die Bahn müsse zwar einschreiten, wenn es Betrugsversuche gebe, sagte der Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn, Gerd Aschoff. Aber: "Es entsteht der Eindruck, dass die Mittel doch sehr drastisch sind."

    Die Bahn sichert den Geschädigten aber juristische Möglichkeiten zu: "Mitfahrer können ebenso Anzeige gegen die Schlepper erstatten und kriegen so das Geld zurück", heißt es bei der Deutschen Bahn.

    Wie können sich Reisende vor den Schleppern schützen?

    Das Bayern-Ticket soll weiterhin erschwinglich und lange erhalten bleiben, betont die Bahn. Damit es gar nicht erst zu Betrugsfällen kommt, ist Vorsicht geboten. Die Bahn rät, als Reisegruppe gemeinsam am Automaten das Ticket zu lösen.

    Ob der unbekannte Ticket-Inhaber am selben Tag möglicherweise bereits mit einer Reisegruppe unterwegs war, verrät das Ausdrucksdatum, rechts unten auf der Karte.

    Wo sind Schlepper unterwegs?

    Das Phänomen ist besonders verbreitet an Bayerns Verkehrsknotenpunkten. Ein Bahnsprecher nennt hier Nürnberg, Regensburg, Augsburg und Würzburg. Besonders betroffen sei der Münchner Hauptbahnhof. Neben dem hohen Verkehrsaufkommen ist dies auch dadurch bedingt, dass sich die Automaten direkt am Gleis befinden. So lassen sich mögliche Mitfahrer leichter kontaktieren. Marketing-Leiter Saß sagt, zahlreiche Kunden hätten "sich in letzter Zeit vermehrt über das lästige Ansprechen von Seiten der Schlepper beim Ticketkauf am Fahrkartenautomaten" beschwert.

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