Verteidigung und Staatsanwaltschaft am Landgericht Nürnberg-Fürth haben gegen das Urteil vom 18. November Revision eingelegt. Das teilte die Justizpressestelle in Nürnberg am Freitag mit.
Der BGH muss nun die Rechtsprechung des Nürnberger Schwurgerichts prüfen und den Fall gegebenenfalls neu verhandeln lassen. Sarahs Vater war in der vergangenen Woche wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslang gefordert, die Verteidigung sieben Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt.
Die kleine Sarah war im August 2009 in einer Nürnberger Klinik bis aufs Skelett abgemagert und ausgetrocknet an Kreislaufversagen gestorben. Das Verfahren gegen ihre Mutter, die ebenfalls wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt war, wurde kurz vor Prozessbeginn vorläufig eingestellt. Die 27-Jährige ist schwer an Krebs erkrankt und nicht verhandlungsfähig. (dapd-bay)