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Terroranschlag: Oktoberfest-Attentat: Was darf der Schmerz kosten?

Terroranschlag

Oktoberfest-Attentat: Was darf der Schmerz kosten?

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    Der Tatort nach dem Attentat auf dem Oktoberfest. Am 26. September 1980 starben dort 13 Menschen.
    Der Tatort nach dem Attentat auf dem Oktoberfest. Am 26. September 1980 starben dort 13 Menschen. Foto: Frank Leonhardt, dpa (Archivbild)

    Die Ermittlungsakten werden in den Schrank gelegt, das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen bleibt. Fast 40 Jahre nach dem Attentat auf das Oktoberfest in München mit 13 Toten und mehr als 200 Verletzten hat die Bundesanwaltschaft ihre Arbeit an dem Fall zwar eingestellt. Ad acta gelegt ist das Thema damit noch lange nicht. „Wir sind der Auffassung, dass das Leid der Betroffenen des Oktoberfestattentats weitere Anerkennung durch den Staat erfahren sollte“, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Donnerstag in Berlin und ergänzte: „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Generalbundesanwalt eine rechtsextremistische Motivation der Tat festgestellt hat.“

    Summen stehen noch nicht fest. „Derzeit befinden wir uns in Gesprächen zur Frage einer Solidarleistung zugunsten der Opfer“, erklärte Lambrechts Sprecher. Die Größenordnung könne „wegen der laufenden Gespräche noch nicht genannt werden“.

    Bei einem Attentat im Dezember 2016 kamen zwölf Menschen ums Leben

    Ohne die Fälle vergleichen zu wollen, mögen die Entschädigungszahlungen nach dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz eine Orientierung geben. Durch das Attentat kamen im Dezember 2016 zwölf Menschen ums Leben, 55 Besucher des Weihnachtsmarktes wurden verletzt. Zwei Jahre nach dem Anschlag summierten sich die Entschädigungen von Bund, Land und der Verkehrsopferhilfe auf 3,8 Millionen Euro. Die Summe ist in der Zeit danach gestiegen, weil auch monatliche Grundrenten bewilligt wurden. Betroffene und Opfer des rechtsextremistischen Anschlags von Halle, bei dem im Oktober 2019 zwei Menschen getötet wurden, bekamen Medienberichten zufolge mindestens 350.000 Euro Soforthilfe.

    Ein Denkmal am Haupteingang der Theresienwiese erinnert an die Opfer des Attentats.
    Ein Denkmal am Haupteingang der Theresienwiese erinnert an die Opfer des Attentats. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Bei Entschädigungszahlungen ist Deutschland deutlich zurückhaltender als beispielsweise Frankreich oder die USA. Die Regierung hat sich aber immerhin bewegt. Wegen des starken Anstiegs rechtsextremistischer Straftaten schuf der Bundestag 2001 erstmals die Möglichkeit, Opfern sogenannte Härteleistungen zu zahlen.

    Seit 2002 werden auch Mittel für Opfer terroristischer Gewalttaten oder ihre Hinterbliebenen bereitgestellt. Anlass waren damals die Terroranschläge auf deutsche Djerba-Urlauber. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Staates, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, Anträge müssen beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de) gestellt werden.

    Pauschalen für Hinterbliebene wurden nach dem Terroranschlag in München erhöht

    Die Pauschalen für die Härteleistungen wurden nach dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz 2018 erhöht. Ehegattinnen und Ehegatten, Kinder und Eltern eines durch einen

    Im April 2018 setzte das Bundeskabinett den SPD-Bundestagsabgeordneten Edgar Franke als Opferbeauftragten ein. Franke ist zentraler Ansprechpartner für alle Anliegen der Betroffenen von terroristischen inländischen Straftaten. Er kümmert sich um die Opfer und Hinterbliebenen. Darüber hinaus haben die jeweiligen Bundesländer eigene Zuständigkeiten.

    Bayern plant keine weitere Entschädigung für Opfer des Oktoberfestattentats

    Die bayerische Staatsregierung plant laut Bayerischem Rundfunk keine weitere Entschädigung für die Opfer des Oktoberfestattentats. Das Sozialministerium erklärte demnach, die Staatsregierung habe sich bereits direkt nach dem Anschlag im Jahr 1980 zu ihrer Verantwortung bekannt, um dem Leiden der Opfer gerecht zu werden. An Verletzte und Angehörige der Toten wurde demnach insgesamt ein Betrag von 500.000 D-Mark ausgezahlt.

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