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Tanzverbot in Bayern: Stille Tage, Tanzverbot und Feiertage in Bayern 2017

Tanzverbot in Bayern

Stille Tage, Tanzverbot und Feiertage in Bayern 2017

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    Tanzverbot und stille Tage in Bayern 2017 - eine Übersicht.
    Tanzverbot und stille Tage in Bayern 2017 - eine Übersicht. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv (dpa)

    Stille Tage sind für die Menschen in Bayern ein bekanntes Bild. An etlichen gesetzlichen Feiertagen gilt im Freistaat ein mehr oder weniger striktes Tanzverbot. An diesen stillen Feiertagen sind laut Innenministerium in

    Wer stille Tage in Bayern missachtet und laute Veranstaltungen feiert, muss damit rechnen, abkassiert zu werden. Wenn es Beschwerden von Nachbarn gibt oder die Polizei bei einer Kontrolle auf die Party aufmerksam wird, kann ein Bußgeld die Folge sein. 

    Wann ist Tanzverbot? Das sind stille Tage 2017 in Bayern

    • Aschermittwoch
    • Gründonnerstag
    • Karfreitag: Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
    • Karsamstag
    • 1. November - Allerheiligen
    •  Volkstrauertag
    • Totensonntag
    • Buß- und Bettag
    • 24. Dezember - Heiliger Abend

    Das Tanzverbot beginnt an diesen Tagen morgens um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; es endet jeweils um 24.00 Uhr.

    An den übrigen Feiertagen sind die Regelungen nicht so streng. Auch ein Tanzverbot gilt an diesen Tagen nicht.

    Gesetzliche Feiertage ohne Tanzverbot

    • 1. Januar - Neujahr
    • 6. Januar - Heilige Drei Könige (Epiphanias)
    • Ostermontag
    • 1. Mai - Tag der Arbeit
    • Christi Himmelfahrt
    • Pfingstmontag
    • Fronleichnam
    • 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
    • 25. Dezember - Erster Weihnachtstag
    • 26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag

    Zwei weitere Feiertage gelten nur in bestimmten Region Bayerns. Mariä Himmelfahrt am 15. August wird nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gefeiert, das Hohe Friedensfest am 8. August bekanntlich nur in der Stadt Augsburg. Beides sind zwar gesetzilche

    Und noch eine Ausnahme gibt es 2017 auch im Freistaat: Aus Anlass des 500. Reformationsjubiläums ist der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ein einmaliger gesetzlicher Feiertag - aber ohne Tanzverbot.

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