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Tanzverbot: Baden-Württemberg lockert sein Tanzverbot - und Bayern?

Tanzverbot

Baden-Württemberg lockert sein Tanzverbot - und Bayern?

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    In Baden-Württemberg wird das Tanzverbot gelockert. Und in Bayern?
    In Baden-Württemberg wird das Tanzverbot gelockert. Und in Bayern? Foto: Symbolbild, Alexander Kaya

    Es ist Allerheiligen, 2 Uhr morgens. Die Halloween-Party muss enden. Schuld ist das Tanzverbot. Denn das besagt in Bayern, dass alle Tanzveranstaltungen an sogenannten stillen Tagen um 2 Uhr enden müssen. Zu diesen Tagen zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und der Heilige Abend.

    Wer aber in der Nähe von Baden-Württemberg lebt, kann sich in Zukunft freuen. Dort kündigte der Innenminister an, das Tanzverbot zu lockern. Künftig sollen Tanzveranstaltungen nur noch am Karfreitag ganztägig verboten sein.

    Bestimmte Konzerte trifft das Tanzverbot nicht

    Grund genug für das bayerische Innenministerium auch über das Gesetz nachzudenken? Nein. Das bayerische Innenministerium sieht keinen Änderungsbedarf, sagt Ministeriumssprecher Stefan Frei. "Wir haben ja schon eine sehr differenzierte Regelung."

    So sind an stillen Feiertagen etwa öffentliche Konzerte erlaubt, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. "Also zum Beispiel ein ernstes Gitarrenkonzert", sagt Frei.

    Das Gesetz wurde zuletzt im Juli 2013 überarbeitet. Seitdem darf an stillen Feiertagen bis morgens um 2 Uhr gefeiert werden. Früher musste um 24 Uhr Schluss sein. Das gilt jetzt immer noch und zwar für Karfreitag und Karsamstag. Dann sind Veranstaltungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten.

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