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Tankstellen-Streit: Kein Alkohol nach 22 Uhr: Bayern setzt auf "Augsburger Modell"

Tankstellen-Streit

Kein Alkohol nach 22 Uhr: Bayern setzt auf "Augsburger Modell"

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    Autofahrer dürfen nachts an Tankstellen einkaufen, aber nicht Fußgänger - diese alte, aber neu aufgefrischte Regelung sorgt im Freistaat seit Wochen für Wirbel.
    Autofahrer dürfen nachts an Tankstellen einkaufen, aber nicht Fußgänger - diese alte, aber neu aufgefrischte Regelung sorgt im Freistaat seit Wochen für Wirbel. Foto: dpa

    Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) und die zuständigen Tankstellenverbände einigten sich am Montag nach langem Streit darauf, eine entsprechende Selbstverpflichtung auf den Weg zu bringen. Man appelliere nun gemeinschaftlich an alle Tankstellenbetreiber, nachts keinen Alkohol mehr zu verkaufen, erklärte Haderthauer nach dem Treffen in München.

    "Dies ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Alkoholmissbrauch auch durch Jugendliche und die Alkoholweitergabe an unsere Jugendlichen", betonte die Ministerin. Vertreter der Verbände begrüßten, dass dafür der Verkauf von Nicht-Alkoholika auch an Fußgänger und Radfahrer nun abends und nachts wieder möglich sein soll - wenn auch nicht im Übermaß.

    Augsburgs Ordnungsreferent sieht sich bestätigt

    Haderthauers Parteifreund, Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich, sieht sich damit in seinem Kurs bestätigt. „Es freut mich, dass sich damit eine sinnvolle Lösung abzeichnet“, sagte er unserer Redaktion. Ullrich hatte sich schon seit längerer Zeit für einen Stopp des nächtlichen Alkoholverkaufs an Tankstellen ausgesprochen und versucht, das in Augsburg umzusetzen. Allerdings scheiterten seine Bemühungen an neuen Richtlinien des bayerischen Sozialministeriums, wonach Tankstellen nach dem gesetzlichen Ladenschluss ihre Waren nur noch an Reisende verkaufen durften – das sorgte in den vergangenen Wochen für große Verwirrung. Schließlich gab es ein Machtwort von Ministerpräsident Horst Seehofer.

    Volker Ullrich hatte zuletzt hinter den Kulissen massiv für seinen Vorschlag getrommelt. Er hatte Briefe an Seehofer und mehrere Minister geschrieben. In der vergangenen Woche warb er zusammen mit dem Landtagsabgeordneten Johannes Hintersberger am Rande einer Landtagssitzung für sein Modell. Auch der bayerische Städtetag hatte die Idee aufgegriffen.

    Haderthauer freut sich

    Haderthauer betonte, sie freue sich über die Bereitschaft der Tankstellenverbände zu einer Selbstverpflichtung. Die Öffentlichkeit und die Eltern erwarteten zu Recht, dass man etwas dagegen unternehme, wenn die nächtliche Öffnung von Tankstellen zu einem ausufernden Alkoholkonsum von Jugendlichen beitrage, erklärte sie.

    Der Präsident des Fachverbands Tankstellengewerbe Bayern, Günther Friedl, betonte: "Als Tankstellengewerbe Bayern nehmen wir unsere gesellschaftliche Verantwortung wahr und empfehlen unseren Mitgliedern, ab 22.00 Uhr keinen Alkohol mehr zu verkaufen." Der Landesgruppenchef des Bundesverbands freier Tankstellen, Christian Amberger, erklärte, sein Verband unterstütze "grundsätzlich jede Initiative, die geeignet ist, aktiven Jugendschutz zu betreiben".

    Auf der anderen Seite will das Sozialministerium, wie dies Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zuletzt verlangt hatte, dafür sorgen, dass Fußgänger oder Radfahrer auch nach 20 Uhr und an Sonntagen wieder ungestört an Tankstellen einkaufen können. Das Ministerium werde in einem Rundschreiben klarstellen, dass das in Bayern geltende Bundesladenschlussgesetz "lebensnah und vor allem nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vollzogen werden soll".

    Zuletzt hatte das Ministerium in neuen Vollzugshinweisen eine strikte Anwendung des Ladenschlussgesetzes eingefordert - und damit eine Welle der Kritik ausgelöst. Bislang nämlich war das Gesetz in der Praxis von vielen Tankstellen ignoriert worden - ohne Konsequenzen.

    "Wichtig für die Branche ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Reisenden und Nichtreisenden", betonte Friedl. Somit dürften Tankstellen in Bayern nachts in Zukunft wieder Reisebedarf - also beispielsweise Zeitungen, Tabakwaren, Lebensmittel, Getränke und vieles mehr - an jedermann verkaufen. Amberger erklärte: "Damit wird es auch weiterhin nicht unverhältnismäßig sein, nach Ladenschluss etwa eine Flasche Cola an einen Fahrradfahrer zu verkaufen." jöh, drs, dpa

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