Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Straubing: Mörder auf der Flucht - Gericht hatte Haftbefehl aufgehoben

Straubing

Mörder auf der Flucht - Gericht hatte Haftbefehl aufgehoben

    • |
    Im Prozess um den sogenannten Strohballenmord ist der 33-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
    Im Prozess um den sogenannten Strohballenmord ist der 33-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Foto: Armin Weigel dpa

    Als Polizisten Anfang August vor der Wohnungstür des 33-Jährigen standen, hätten sie ihn nicht angetroffen, berichtete am Mittwoch Klaus-Dieter Fiedler von der Staatsanwaltschaft Straubing. Von dem Mörder fehle derzeit jede Spur.

    Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) hatte im März einen Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben, bis der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision entscheidet. Anfang August bestätigte die höchste Instanz das Urteil.

    Diese Zeit in Freiheit nutze der Mörder offensichtlich, um seine Flucht vorzubereiten. "Wir gehen davon aus, dass der Mann vor uns von der Entscheidung des BGH erfahren hat", sagte Oberstaatsanwalt Fiedler. Es werde mit Hochdruck nach ihm gefahndet. Unklar ist zudem, seit wann der Mörder auf der Flucht ist. Auch die zahlreichen Verbindungen des Mannes ins Ausland werden überprüft. Der 33-Jährige war mit einer Brasilianerin verheiratet und hatte bereits vor dem ersten Verfahren eine längere Zeit in Südamerika verbracht.

    Mann wegen Mordes verurteilt

    Der Mann war im vergangenen Dezember in der Neuauflage im sogenannten Strohballen-Prozess vom Landgericht Regensburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hatte er im Februar 2007 seinen Onkel getötet und die Leiche zwischen Strohballen in der Nähe des Straubinger Tierparks abgelegt.

    In einem ersten Verfahren war der Mann im Mai 2008 freigesprochen worden. Der BGH wies den Fall damals jedoch nach Regensburg zur Neuverhandlung zurück. Im neuerlichen Prozess erließen die Richter neben der Höchststrafe auch einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Zuvor hatte das Gericht jedoch einen alten Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

    Angeklagter erschien zu jedem Prozesstag

    "Ein einmal außer Vollzug gesetzter Haftbefehl kann nur dann neu erlassen werden, wenn es wesentliche neue Umstände gibt", begründete im März ein OLG-Sprecher die Entscheidung. Schließlich sei der Angeklagte zu jedem Prozesstermin erschienen, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit verurteilt werde. dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden