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Straubing/Brasilien: So will die Justiz den Strohballenmörder zurückholen

Straubing/Brasilien

So will die Justiz den Strohballenmörder zurückholen

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    Noch ist der sogenannte Strohballenmörder in Brasilien. Archivbild aus dem Prozess
    Noch ist der sogenannte Strohballenmörder in Brasilien. Archivbild aus dem Prozess Foto: dpa

    Die deutsche Justiz versucht den aus Niederbayern nach Brasilien geflohenen Strohballenmörder aus Straubing wieder nach Deutschland zu holen - mit  einem Auslieferungsantrag.

    Klaus-Dieter Fiedler von der Staatsanwaltschaft Straubing sagte am Freitag: "Mit einem Rechtshilfeersuchen wollen wir erreichen, dass der Mann nach Deutschland zurückkehrt." Der Aufenthaltsort des 34-Jährigen, der in Deutschland wegen Mordes an seinem Onkel rechtskräftig verurteilt ist und vor Antritt seiner Haftstrafe nach Südamerika flüchtete, sei den deutschen Behörden mittlerweile bekannt.

    Strohballenmörder sprach persönlich mit Polizisten

    Der Strohballenmörder hatte in Brasilien persönlich mit einem deutschen Polizisten gesprochen. "Dabei hat er geäußert, dass er nicht freiwillig nach Deutschland zurückkehren werde", erläuterte Fiedler. Zwar wird der Mann per internationalem Haftbefehl gesucht. Die brasilianischen Behörden erwarten nun aber erst Unterlagen der deutschen Justiz, ehe sie ihn festnehmen können. "Dies dauert einige Zeit, weil die Unterlagen übersetzt werden müssen. Dann werden sie hoffentlich tätig."

    Mörder nutzte zeitlichen Vorsprung

    Der 34-Jährige hatte drei Tage vor der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg verworfen hatte. Diesen zeitlichen Vorsprung hatte er zur Flucht genutzt. Auf Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG) war der Mörder seit März auf freiem Fuß. "Es wäre sinnvoll gewesen, wenn die Strafvollstreckungsbehörden frühzeitig von dem BGH-Beschluss erfahren hätten", betonte Fiedler.

    Eine BGH-Sprecherin sagte am Donnerstag, die Entscheidung vom 8. August 2013 (1 StR 303/13) sei zeitgleich an den Verteidiger, den Verurteilten und an die Staatsanwaltschaft verschickt worden. Wünsche über eine besondere Übermittlungsart, etwa per Fax, seien seitens der Staatsanwaltschaft an den BGH nicht herangetragen worden.

    Mord an Onkel: Zu lebenslanger Haft verurteilt

    Der flüchtige Mörder war im vergangenen Dezember in der Neuauflage eines Mordprozesses zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg hatte er im Februar 2007 seinen Onkel getötet und die Leiche zwischen Strohballen in der Nähe des Straubinger Tierparks in Bayern abgelegt. Im ersten Verfahren war er mangels Beweisen freigesprochen worden. Der BGH hatte das Urteil verworfen und an das Regensburger Landgericht zur Neuverhandlung verwiesen. Dieses hatte den Mann Ende 2012 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Den Haftbefehl hatte das OLG jedoch im März wieder aufgehoben.

    Strafrechtliche Folgen hat die Flucht des Mörders nicht, wie Fiedler erläuterte. "Wie sich die Flucht aber auf eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung auswirkt, bleibt abzuwarten", sagte der Oberstaatsanwalt. Eine lebenslange Haftstrafe kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die besondere Schwere der Schuld, die eine Verlängerung der Haft zur Folge hätte, war beim Urteil gegen den Strohballen-Mörder nicht festgestellt worden.

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