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Straßburg: Kelheimer "Joggerin-Mörder" bleibt in Sicherungsverwahrung

Straßburg

Kelheimer "Joggerin-Mörder" bleibt in Sicherungsverwahrung

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    15 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin bei Kelheim ist für den verurteilten Täter die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet worden.
    15 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin bei Kelheim ist für den verurteilten Täter die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Foto: Armin Weigel, dpa (Archiv)

    Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter hat sich erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bewährt. Ein verurteilter Mörder aus Deutschland, der durch seine

    Joggerin 1997 in Kelheim ermordet

    Der Beschwerdeführer hatte 1997 im Alter von 19 Jahren in Kehlheim in Niederbayern eine Joggerin ermordet. Seit dem Ende seiner Jugendhaft im Jahr 2008 sitzt er in Sicherungsverwahrung, aktuell im bayerischen Straubing.

    Die deutschen Gerichte hätten mittels Expertengutachten hinreichend dargelegt, dass der Mann an sexuellem Sadismus leide und in Freiheit weitere Straftaten begehen könnte, argumentierte das

    Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung war im Jahr 2013 angepasst worden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland mehrfach deswegen verurteilt - unter anderem, weil sich die Lebensbedingungen der Gefangenen früher nur unwesentlich von denen im regulären Strafvollzug unterschieden. Zuletzt hatte sich das Straßburger Gericht mit der Neugestaltung aber wiederholt zufrieden gegeben.

    Wann wird Sicherungsverwahrung verhängt?

    Die Sicherungsverwahrung verhängen deutsche Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Bedingungen müssen aber deutlich besser sein als im Strafvollzug; ein Schwerpunkt muss auf einem guten Therapieangebot liegen.

    Das bayerische Justizministerium begrüßte das Urteil. Damit sei Rechtssicherheit hergestellt worden. Der Gerichtshof habe bestätigt, dass das in der Straubinger Einrichtung verfolgte Therapiekonzept für eine Behandlung des Beschwerdeführers geeignet sei. "Damit können in Bayern auch künftig zum Schutz der Allgemeinheit gefährliche Straftäter unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen therapiert und untergebracht werden." (dpa)

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