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Strafanzeigen gegen Markus Söder nach misslungenem Scherz

Wahlkampf

Misslungener Scherz: Drei Strafanzeigen gegen Markus Söder

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    Ein Gag von CSU-Chef Markus Söder beschäftigte den Staatsanwalt.
    Ein Gag von CSU-Chef Markus Söder beschäftigte den Staatsanwalt. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Auweia – da wird doch für Dr. jur. Markus Söder aus Spaß nicht Ernst werden? Wer den CSU-Chef reden gehört hat auf seiner „Stadiontour“ in Schweinfurt, Landshut oder anderswo, der weiß, dass ihm angesichts der Umfragen kurz vor der Bundestagswahl nicht wirklich zum Lachen zumute ist. Ohne Witz und Ironie freilich kommt so eine Wahlkampfrede nicht aus.

    Strafanzeigen: War Söders Wahltermin-Witz eine Aufforderung zur Wählertäuschung?

    Eine Partei, die gewählt werden will, muss auch gute Laune verbreiten. Also streut Söder zur Aufmunterung des Publikums mehr oder weniger Humorvolles ein – etwa über Gendersprache und seine Position in der privaten Familienhierarchie („Da wäre ich Elternteil Nummer Zwei“) oder über die Frisur des Grünen-Politikers Toni Hofreiter („...verweigert sich nachhaltig den hervorragenden Leistungen des bayerischen Friseurhandwerks“). Seinen Schlussgag zur Wahl allerdings fanden zumindest in Schweinfurt nicht alle lustig. Es gab drei Strafanzeigen wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zur Wählertäuschung. Und

    Der Grund ist folgende Passage am Ende von Söders Rede: „Suchen Sie am Wahltag noch einmal durch im Haus, jeden den Sie finden können“, fordert Söder. Er zählt alle auf – Mann, Frau, Freundin, Opa, Oma, Onkel, Tante – und fährt fort: „Fragen Sie alle: Was möchtest du denn wählen? Und wenn diejenigen sagen: CSU, sagen Sie: Sofort mit zum Wählen! Und wenn sie sagen, sie schwanken noch bei einem anderen, sagen Sie: Gute Idee, lass dir noch eine Woche Zeit, die Wahl ist erst nächste Woche.“ Söder lässt den Gag wirken und fügt nach einer kurzen Pause noch hinzu: „Es ist jetzt wirklich ernst.“

    Staatsanwaltschaft Schweinfurt ermittelt nicht weiter gegen Söder

    Mindestens drei Zuhörer Söders nahmen die Passage tatsächlich sehr ernst und erstatteten in Schweinfurt Strafanzeige. Die dortige Staatsanwaltschaft allerdings konnte keine strafbare Handlung erkennen. Sie teilte unserer Redaktion am Mittwoch auf Anfrage mit: „Nach rechtlicher Prüfung hat die

    Der renommierte Augsburger Strafverteidiger Walter Rubach zweifelt die Entscheidung an: „Dass der Straftatbestand der Wählertäuschung erfüllt sein könnte, ist ein naheliegender Gedanke, denn es reicht laut Strafgesetzbuch „die täuschende Einwirkung auf einen Wahlberechtigten“ mit dem Ziel, dass dieser einen Wahltermin versäumt. Schon der Versuch ist strafbar. Die eilige Einstellung des Verfahrens wundert mich allerdings nicht, wurde doch in Bayern schon in den 80er Jahren zur Erledigung der Parteispendenaffäre der „animus auctoris“ („der tatsächliche Wille zur Tat“) strapaziert, dessen angebliches Fehlen Politiker vor strafrechtlicher Verfolgung schützte.“ Rubach kommentiert: „Unabhängig davon, ob der Aufruf Söders scherzhaft gemeint war, ist er politisch ziemlich dämlich, kennzeichnet er doch die Angst vor der Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger – und der mangelnden Überzeugungskraft seiner

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