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Steuerhinterziehung: Verschwundene Datei taucht im Goldfinger-Prozess wieder auf

Steuerhinterziehung

Verschwundene Datei taucht im Goldfinger-Prozess wieder auf

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    Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe oder korrektes Steuersparmodell? Die Stimmung im Augsburger Goldfinger-Prozess zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist völlig vergiftet.
    Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe oder korrektes Steuersparmodell? Die Stimmung im Augsburger Goldfinger-Prozess zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist völlig vergiftet. Foto: Bas Czerwinski, dpa

    In einem Strafprozess geht es teils hart zur Sache. Da fährt der Staatsanwalt den Angeklagten schon mal an. Aber umgekehrt? „Ihr Lachen werden wir Ihnen schon noch austreiben“, sagt der angeklagte Anwalt Diethard G. am Montag in einer Pause des Goldfinger-Prozesses zum Staatsanwalt.

    Nach dem Streit um die angebliche Befangenheit des Vorsitzenden Richters und die Weigerung der Staatsanwaltschaft, das große Steuerstrafverfahren einzustellen, ist die Stimmung im Goldfinger-Prozess völlig vergiftet.

    Goldfinger-Prozess: Der Angeklagte fährt den Staatsanwalt scharf an

    Der Funke entzündet sich dieses Mal an einer Powerpoint-Präsentation. Mit der haben zwei Augsburger Staatsanwälte das Goldfinger-Ermittlungsverfahren bei den Kollegen der britischen Steuerfahndung vorgestellt. Sie wollten Amtshilfe. Das Problem: Weder der Besuch der Augsburger Ermittler in London noch die Präsentation war zunächst Teil der Gerichtsakten. Und von der Präsentation hieß es, sie sei nicht auffindbar.

    Nun ist sie nach einigem Nachhaken des Gerichts doch noch aufgetaucht und gibt der Verteidigung neue Munition für Attacken auf die Staatsanwaltschaft. Sie ist zum einen im Ton nicht nur sachlich gehalten, beginnt zum Beispiel mit dem Märchen-Einleitungssatz „Es war einmal…“. Die angeklagten Münchner Anwälte und Steuerberater Martin H. und Diethard G. werden auf Englisch als „Hauptdarsteller“ bezeichnet. Und wenn es um registrierte Büroadressen geht, verweist die Staatsanwaltschaft als Quelle auf „Inspector Google“. An anderer Stelle heißt es „Goldfinger ist tot“.

    Ist das gesamte Goldfinger-Strafverfahren rechtswidrig?

    Das Hauptproblem aber: Nach Ansicht der Verteidiger hat die Staatsanwaltschaft im Fall Goldfinger wider besseres Wissen ein Strafverfahren eingeleitet. Und dafür sehen die Anwälte der Angeklagten Hinweise in der Präsentation. So schreiben die Ankläger mehr als ein halbes Jahr, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) das Goldfinger-Modell 2017 für rechtens erklärt hat, dass es nicht legal sei, wenn es zur Steuervermeidung durch einen Dritten aufgesetzt sei.

    Die britischen Steuerfahnder verweigerten jedenfalls den deutschen Ermittlern eine Razzia in England.

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