Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Steuerhinterziehung: Goldfinger-Prozess: Neue Schlappe für die Staatsanwaltschaft

Steuerhinterziehung

Goldfinger-Prozess: Neue Schlappe für die Staatsanwaltschaft

    • |
    Der Goldfinger-Prozess bleibt voller spannender Entwicklungen. Das Landgericht Augsburg hat nun den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden Richter als unzulässig verworfen.
    Der Goldfinger-Prozess bleibt voller spannender Entwicklungen. Das Landgericht Augsburg hat nun den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden Richter als unzulässig verworfen. Foto: Bas Czerwinski, dpa

    Der spektakuläre Goldfinger-Prozess um womöglich milliardenschwere Steuerhinterziehung kann weitergehen. Das Landgericht Augsburg hat den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden Richter der 10. Strafkammer als unzulässig verworfen, weil er zu spät gestellt worden sei. Zudem sei der Antrag unbegründet. Das teilte das Landgericht am Dienstagnachmittag mit. Extrem spannend bleibt es trotzdem. Schon am Mittwoch stehen weitere Entscheidungen an.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden