Der spektakuläre Goldfinger-Prozess um womöglich milliardenschwere Steuerhinterziehung kann weitergehen. Das Landgericht Augsburg hat den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden Richter der 10. Strafkammer als unzulässig verworfen, weil er zu spät gestellt worden sei. Zudem sei der Antrag unbegründet. Das teilte das Landgericht am Dienstagnachmittag mit. Extrem spannend bleibt es trotzdem. Schon am Mittwoch stehen weitere Entscheidungen an.
Steuerhinterziehung