Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Steuerhinterziehung: Der Goldfinger-Prozess ist ein brutales Katz-und-Maus-Spiel

Steuerhinterziehung

Der Goldfinger-Prozess ist ein brutales Katz-und-Maus-Spiel

    • |
    Steuer-Verfahren gleichen einem Katz-und-Maus-Spiel.
    Steuer-Verfahren gleichen einem Katz-und-Maus-Spiel. Foto: dpa

    Wenn von einem Katz-und-Maus-Spiel die Rede ist, dann schwingt da meist auch etwas Niedliches mit, wie etwa bei „Tom und Jerry“. Dabei geht es zwischen Katze und Maus sehr brutal zu. Das ist ja auch bei „Tom und Jerry“ so, nur erklärt man da den Kindern, dass dies alles Zeichentrick ist und mit dem echten Leben nichts zu tun hat.

    Zwischen Finanzbehörden und Steueranwälten geht es auch oft zu wie in einem Katz-und-Maus-Spiel. Anwälte und Finanzberater finden ein Schlupfloch in der Steuergesetzgebung, mit dessen Hilfe man eine Menge Geld sparen kann. Der Staat schließt dieses Loch mit neuen Gesetzen. Die Anwälte und Finanzberater finden ein Neues. Ein Kreislauf, der nie zu enden scheint. Es geht ja um viele Milliarden.

    Doch noch nie zuvor wurde der Kampf um ein Steuerschlupfloch mit so harten Bandagen ausgefochten wie im Augsburger Goldfinger-Prozess. Das liegt daran, dass es der erste und bislang einzige Strafprozess zu diesem Steuermodell in Deutschland ist. Rund 500 solcher Modelle waren im Umlauf. Normalerweise werden juristische Gefechte zu steuerlichen Fragen vor den zuständigen Finanzgerichten ausgetragen. Am Ende kommt dann für die betroffenen Steuerzahler/-sparer heraus, dass ihre Steuergestaltung vom Fiskus anerkannt wird oder nicht. Das macht am Ende einen Unterschied in Millionenhöhe, aber das war es dann.

    Sieben Rechtsanwälte und Steuerberater wurden verhaftet

    Im Strafverfahren stehen dem Staat ganz andere Durchgriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Er kann Büro- und Privaträume durchsuchen, Telefone abhören, Verdächtige in Untersuchungshaft nehmen. Und am Ende kann eine Haftstrafe stehen. Viele dieser harten Maßnahmen wurden im Goldfinger-Verfahren schon angewandt. Im Januar 2018 gab es eine Großrazzia, sieben Anwälte und Steuerberater wurden verhaftet. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung in ganz großem Stil, möglicherweise eine Milliarde Euro. Zwei der Initiatoren des Modells, die Münchner Anwälte und Steuerberater Martin H. und Diethard G., stehen seit Mitte November 2019 vor Gericht. Doch mit jedem neuen Verhandlungstag vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg wachsen die Zweifel, ob die Anklage gerechtfertigt war. Selbst der Vorsitzende Richter Johannes Ballis ist skeptisch und schlug Ende Mai eine Einstellung des Verfahrens vor. Neben einem – inzwischen abgelehnten – Befangenheitsantrag gegen ihn hatte das zur Folge, dass der Prozess in einer völlig vergifteten Atmosphäre fortgesetzt wird. Verteidiger und Staatsanwaltschaft streiten ständig, auch zwischen Gericht und Anklage knistert es.

    Nun ist ein neues Dokument aufgetaucht, das den Streit weiter befeuern wird. Es ist das – vertrauliche und nur zur innerdienstlichen Verwendung gekennzeichnete – Protokoll eines Erfahrungsaustausches der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster. Die Steuerexperten haben sich demnach bereits Anfang 2011 intensiv Gedanken darüber gemacht, wie man dem Steuersparmodell mit Goldhandel „Einhalt gebieten“ könne. Zu diesem Zeitpunkt war Goldfinger schon seit einigen Jahren auf dem Markt. Und anscheinend wurde den Finanzbehörden das Ausmaß der Steuerersparnis durch Reiche zunehmend ein Dorn im Auge.

    Schon 2011 diskutierten Finanzbeamte über das Goldfinger-Modell

    Das Pikante daran ist, dass die Problematik anhand eines Falles diskutiert wird, der ganz offensichtlich aus dem Goldfinger-Komplex stammt, der jetzt in Augsburg verhandelt wird. Das Protokoll liest sich wie eine Blaupause für das aktuelle Verfahren. Die Finanzbeamten haben seinerzeit verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie man dem Modell rechtlich beikommen könnte. Eine Lösung haben sie nicht gefunden. Aber alle Ansätze wurden oder werden auch von der Augsburger Staatsanwaltschaft verfolgt. Damals wie heute mit unsicheren Erfolgsaussichten. Laut Verteidiger Richard Beyer ist auch ein Besuch von Finanzbeamten aus dem Rheinland in Augsburg dokumentiert.

    So funktioniert der "Goldfinger"-Steuertrick

    Der "Goldfinger"-Steuertrick kurz erklärt

    Vereinfacht ausgedrückt funktioniert „Goldfinger“ so: Die Goldhandelsfirma musste in einem Land gegründet werden, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Auf diese Weise konnten Verluste beim Ankauf von Gold in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.

    So wurden Einkünfte aus dem Verkauf des Goldes im Jahr darauf steuerlich kompensiert. Die Steuerlast konnte massiv gedrückt werden.

    Im besten Fall konnte im ersten Jahr der Steuersatz auf null Prozent gesenkt werden. Im nächsten Jahr erhöhte sich der Steuersatz nur minimal, weil der Betroffene ohnehin nahe am Spitzensteuersatz lag.

    Beim „Goldfinger“-Modell hat der Gesetzgeber über Jahre ein Schlupfloch gelassen. Vor allem bei Einkommensmillionären war dieser Trick beliebt, sie konnten ihre Steuerlast massiv reduzieren. Doch seit 2013 ist die Steuervermeidung über dieses Modell gesetzlich verboten.

    Der Bundesfinanzhof in München, das höchste deutsche Finanzgericht, hatte 2017 allerdings zwei spezielle „Goldfinger“-Modelle unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig akzeptiert. Hier stellt sich aber die Gerechtigkeitsfrage. Denn dieses Modell können sich nur Reiche leisten, weil dafür hohe Summen und teure Top-Steuerberater nötig sind. (hogs)

    In der Zwischenzeit ist jedoch viel passiert. Der Gesetzgeber schloss 2013 die Goldfinger-Gesetzeslücke. Anfang 2017 entschied der Bundesfinanzhof in München – und zwar anhand eines Falles vom Finanzgericht Münster –, dass Goldfinger-Modelle unter bestimmten Voraussetzungen rechtens sind. Und dennoch fand die große Razzia der Augsburger Staatsanwaltschaft erst ein Jahr später statt. Die erste Anklage folgte Ende 2018. Das Strafverfahren kam also erst so richtig in Gang, als die Gesetzesänderung schon Jahre her war.

    Das Ermittlungsergebnis der Steuerfahndung stand vorher fest

    Nicht nur das nährt bei der Verteidigung den Verdacht, dass es im Goldfinger-Strafprozess in Augsburg vor allem darum geht, cleveren Steueranwälten mit dem Knüppel des Strafrechts auf die Finger zu hauen. Quasi als Signal, den Bogen nicht zu überspannen. So rügen die Verteidiger, dass eine ganze Menge Daten beschlagnahmt worden seien, die mit dem Verfahren gar nichts zu tun haben, darunter Frauenarzt-Rechnungen und Schulzeugnisse. Und vor allem belegen die aktuellen Aussagen zweier Steuerfahnder, dass sich die Staatsanwaltschaft schon sehr früh darauf festgelegt hat, dass es sich um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft hatte demnach eine Mustervorlage gefertigt, die die Steuerfahnder nur noch ergänzten. Das Ergebnis stand fest. Und es wurde auch nach dem klaren Urteil des Bundesfinanzhofs nicht geändert.

    Ist es vielleicht so, wie ein hochrangiger Ermittler vor Beginn des Prozesses unserer Redaktion sagte: „Egal, ob es im Goldfinger-Prozess zu Verurteilungen kommt oder nicht – solche Maschen kann der Staat einfach nicht durchlaufen lassen.“

    Die Angeklagten halten das Verfahren vor diesem Hintergrund für einen Schauprozess. Sie saßen gut vier Monate in U-Haft, ihr Renommee hat erheblich gelitten, das Verfahren verschlingt Unsummen. Diethard G. kommentiert es mit drastischen Worten: „Da sind Verrückte mit Gestapo-Methoden am Werk.“

    Lesen Sie dazu auch: Goldfinger-Prozess: Moralisch verwerflich, rechtlich erlaubt

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden