Man kennt das aus Strafprozessen gegen kriminelle Banden: Der Kopf der Organisation steht vor Gericht, seine Untergebenen sollen als Zeugen aussagen. Doch sie tun es nicht, weil sie selbst natürlich mit drin hängen. Das Gesetz gibt ihnen in diesem Fall sogar das Recht, die Aussage zu verweigern. Dass aber eine ermittelnde Staatsanwältin die Zeugenaussage in einem Prozess verweigert, ist ein ebenso ungewöhnlicher wie seltener Vorgang. Der Augsburger Goldfinger-Prozess bringt damit die nächste Kuriosität hervor.
Steuerhinterziehung