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Stalking: Nach der Geiselnahme: Justizministerin Merk fordert schärferes Gesetz

Stalking

Nach der Geiselnahme: Justizministerin Merk fordert schärferes Gesetz

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    Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert Konsequenzen aus der Geiselnahme des Stalkers in Ingolstadt.
    Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert Konsequenzen aus der Geiselnahme des Stalkers in Ingolstadt. Foto: Peter Kneffel (dpa)

    Der auf bayerische Initiative eingeführte Stalking-Straftatbestand reiche nicht aus, sagte Justizministerin Beate Merk unserer Zeitung. Eine Verschärfung sei nötig. „Das jetzige Gesetz greift erst, wenn das Opfer durch die Tat schwerwiegend in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt worden ist“, sagte Merk.

    Es komme aber nicht darauf an, „wie stark ein Opfer seelisch belastet wird“, so Merk. „Es muss reichen, dass die Attacken eines Stalkers geeignet sind, die Lebensführung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.“

    Ein Stalker hatte am Montag im Rathaus Ingolstadt drei Geiseln genommen, darunter eine Frau, die er zuvor über Monate hinweg belästigt und verfolgt hatte. Nach gut neun Stunden stürmte ein Sondereinsatzkommando das Rathaus,  schoss den Geiselnehmer nieder und befreite die Geiseln. AZ

    Stalking: Zahlen und Fakten

    Unter Stalking versteht man das wiederholte Verfolgen oder Belästigen eines anderen Menschen.

    Der Begriff ist vom englischen "to stalk" abgeleitet. Das bedeutet jagen, heranpirschen, verfolgen.

    Sehr häufig stehen oder standen Täter und Opfer beim Stalking in einer Beziehung, waren etwa einmal zusammen, hatten zusammen gearbeitet oder kennen sich aus der Nachbarschaft.

    Auch abgewiesene Verehrer stecken oft hinter Stalking-Attacken.

    Stalking äußert sich zum Beispiel in (nächtlichem) Telefonterror, in Schikanen, Verleumdungen, Auflauern an der Wohnung oder am Arbeitsplatz oder Bestellungen unter falschem Namen.

    In extremen Fällen wurden Stalking-Opfer von Tätern auch verletzt oder sogar getötet.

    Etwa 90 Prozent der Opfer beim Stalking sind Frauen.

    Stalking ist in Deutschland eine Straftat. Auf die sogenannte „Nachstellung“ (§ 238 StGB) steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre.

    Im Jahr 2011 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik 25.038 Fälle von Nachstellung.

    Stalking-Opfer sollten sich möglichst frühzeitig an die Polizei wenden. Diese kann zum Beispiel Kontaktverbote oder einen Platzverweis aussprechen.

    Opfer sollten unbedingt und möglichst frühzeitig auch ihre Bekannten und Verwandten über die Attacken informieren.

    Auch anwaltliche Beratung ist sinnvoll, etwa, um gegen den Täter zivilrechtlich vorzugehen.

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