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Staatsanwalt im Gericht erschossen: Todesschütze von Dachau: Vor der Bluttat rastete er im Restaurant aus

Staatsanwalt im Gericht erschossen

Todesschütze von Dachau: Vor der Bluttat rastete er im Restaurant aus

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    Trotz einer Notoperation erlag der Staatsanwalt seinen Verletzungen.
    Trotz einer Notoperation erlag der Staatsanwalt seinen Verletzungen.

    Der 54 Jahre alte Transportunternehmer Rudolf U. hat am Dachauer Amtsgericht während der Urteilsbegründung den Staatsanwalt erschossen. Der 31 Jahre alte Staatsanwalt war trotz einer Notoperation seinen Verletzungen erlegen.

    Die Bluttat sorgt in Justizkreisen und in Dachau für Entsetzen. Eigentlich hatte es sich um eine Routineverhandlung gehandelt. Niemand hatte mit solch einem entsetzlichen Ende gerechnet. Rudolf U. musste sich vor dem

    Er schrie: "Scheiß Richter"

    Bereits vor der Verhandlung am Amtsgericht Dachau soll  Rudolf U. sehr aufgebracht gewesen sein.

    Vor seinem Gerichtstermin war der Transportunternehmer noch mit seiner Anwältin in dem benachbarten Schlossrestaurant gesessen. Rudolf U. soll in dem Restaurant herumgebrüllt haben. Laut

    Sicherheitsmaßnahmen in deutschen Gerichtssälen

    In deutschen Gerichten gibt es keine einheitlichen Sicherheitsstandards.

    Bei Zivilverfahren in Amts- oder Landgerichten wird in der Regel nur sporadisch kontrolliert.

    Die Überprüfungen beim Zugang zu Strafjustizgebäuden ähneln dagegen oft den Kontrollen in Flughäfen.

    Sitzen mutmaßliche Täter der Organisierten Kriminalität auf der Anklagebank oder wird Terroristen der Prozess gemacht, ist die Durchsuchung der Besucher nach Waffen die Regel.

    Bauliche Schutzmaßnahmen im Gericht reichen von räumlich getrennten Sitzungstrakten bis zu Sicherheitsschleusen mit Metalldetektoren am Eingang.

    Neben Taschen- und Gepäckkontrollen sollen auch Notrufsysteme im Verhandlungssaal oder die «Aufrüstung» von Justizwachtmeistern - etwa mit Pfefferspray - für mehr Sicherheit sorgen.

    Oft überlassen die zuständigen Bundesländer die Entscheidung den Gerichtspräsidenten.

    Diese prüfen dann im Einzelfall, ob die Sicherheit der Prozessteilnehmer gefährdet sein könnte und wann sie an den Eingängen ihrer Häuser Metalldetektoren einsetzen oder Menschen und Taschen kontrollieren lassen.

    Für die Sicherheit im Verhandlungssaal ist dann der Richter zuständig. Liegen Drohungen vor, kann dieser auch vor seinem Saal Personenkontrollen anordnen.

    Statt auf die subjektive Einschätzung der Gefährdung durch Richter zu vertrauen, gibt es in immer mehr Städten ständige Kontrollen am Eingang.

    Das soll Schutz für das ganze Gebäude bieten, unabhängig von den Fällen, die dort gerade verhandelt werden.

    Sicherheitsschleusen gelten zwar als wirksame Abschreckung, stehen aber im Widerspruch zum Selbstverständnis der Justiz, die ihre Legitimation zu großen Teilen aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit herleitet.

    Rudolf U. war auf Krücken unterwegs, berichtet sie. "Ich hätte es ihm nie zugetraut, obwohl er böse wirkte", sagt die Restaurantleiterin einen Tag später zu der Bluttat. Gegen halb drei Uhr habe Rudolf U.  in Begleitung seiner Anwältin, die nach Informationen unserer Zeitung in einer Augsburger Kanzlei arbeitet, das Restaurant verlassen. Die verhängnisvolle Verhandlung begann um 14.45 Uhr.

    Die Schüsse trafen den Staatsanwalt

    Zeugenberichten zufolge hatte der Mann in der Verhandlung eigentlich auf den Vorsitzenden Richter gezielt. Doch der soll sich geduckt haben. Die Kugeln trafen den 31 Jahre alten Staatsanwalt.

    Tödliche Anschläge bei Gericht

    Die Sicherheitsvorkehrungen in Gerichten können blutige Angriffe nicht immer verhindern. Eine Auswahl spektakulärer Fälle:

    Juli 2009: Während einer Verhandlung am Dresdner Landgericht ersticht der Angeklagte eine als Zeugin geladene Ägypterin. Der Russland-Deutsche tötet die Frau aus Fremdenhass und muss lebenslang in Haft.

    April 2009: Im Landshuter Landgericht erschießt ein Mann seine Schwägerin und nimmt sich danach das Leben. Zwei weitere Menschen werden bei der Schießerei vor einem Sitzungssaal verletzt.

    Mai 1998: Ein 69-Jähriger erschießt aus Rache und Hass auf die Justiz einen 52 Jahre alten Amtsrichter in dessen Dienstzimmer in Essen. Dann tötet er sich selbst.

    Februar 1998: Ein Angeklagter schießt im Gerichtssaal in Aurich (Niedersachsen) einen Staatsanwalt an und erschießt sich selbst.

    März 1997: Ein 39-jähriger Polizist erschießt in einem Amtsgericht in Frankfurt/Main seine Ex-Lebensgefährtin und verletzt deren Anwältin schwer.

    Januar 1995: Ein 54-Jähriger schneidet einer Richterin im Kieler Amtsgericht die Kehle durch. Er hatte irrtümlich angenommen, sie sei für seine Sorgerechtsangelegenheit zuständig.

    März 1994: Im Gericht in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) zündet ein 39-Jähriger einen Sprengsatz, da seine Ex-Freundin ihn wegen Körperverletzung verklagt hatte. Bilanz: sieben Tote, darunter die Frau, der Richter und der Täter selbst.

    März 1981: In Lübeck tötet eine 30 Jahre alte Gastwirtin während einer Verhandlung im Landgericht den mutmaßlichen Mörder ihrer siebenjährigen Tochter.

    Einen Tag, nachdem der 54 Jahre alter Transportunternehmer Rudolf U. im Dachauer Amtsgericht einen Staatsanwalt erschossen hat, wird nun die Zurechnungsfähigkeit des Täters untersucht. Wie die Münchner Oberstaatsanwältin Andrea Titz am Donnerstag sagte, werde es eine pyschiatrische Untersuchung des 54-Jährigen geben - "wie immer bei Kapitalverbrechen". Der 54-Jährige sollte noch am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft hat Antrag auf Haftbefehl wegen Mordes gestellt. Der

    Bluttat am Amtsgericht Dachau: Diskussion um Sicherheit

    Nach der Bluttat am Dachauer Amtsgericht ist die Debatte um Sicherheitsvorkehrungen in Justizgebäuden erneut entbrannt. Es sei nicht möglich, eine Gerichtsverhandlung vollständig vor der Öffentlichkeit abzuschotten, sagte der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk. "Sozusagen in Geheimjustiz zu verhandeln, das wollen wir nicht, und diese Sicherheit werden wir nicht herstellen können." Bereits am Mittwoch hatte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) gesagt, Justizgebäude könnten nicht vollständig abgeschottet werden. mit dpa

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