Im konkreten Fall hatte die Sparkasse Ingolstadt den Zugriff auf ihre Automaten verweigert. Dagegen hatten die Direktbank ING-Diba, die Citibank und die Volkswagenbank geklagt. Das Gericht wies die Klage laut Verband nun in allen Punkten zurück. Rechtskräftig sei das Urteil aber noch nicht.
"Sparkassen sind nicht dazu verpflichtet, ihre Infrastruktur auch den Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen", hieß es in der Mitteilung des Verbandes. "Das Urteil des Landgerichts München macht deutlich, dass viele Direktbanken ihr Versprechen einer sicheren Bargeldversorgung für ihre Kunden nicht aus eigener Kraft erfüllen können. Sie können dies nur als Trittbrettfahrer von Wettbewerbern. Dies müssen