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Soko "Labor": Untersuchungsausschuss "Labor" vernimmt weitere Zeugen

Soko "Labor"

Untersuchungsausschuss "Labor" vernimmt weitere Zeugen

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    Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses "Labor", Alexander König, und sein Stellvertreter, Franz Schindler, unterhalten sich im Bayerischen Landtag in München.
    Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses "Labor", Alexander König, und sein Stellvertreter, Franz Schindler, unterhalten sich im Bayerischen Landtag in München. Foto: Andreas Gebert, dpa (Archiv)

    Der interne Ärger in der Soko „Labor“ des Landeskriminalamts war groß. Noch größer aber war der Ärger über die Staatsanwaltschaft in Augsburg. Das ergaben weitere Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss „Labor“ des Landtags, der nach möglicher politischer Einflussnahme auf Betrugsermittlungen gegen eine Vielzahl von Ärzten und das

    Leitende Polizeibeamte berichteten den Abgeordneten, wie überrascht sie waren, dass mit der Übergabe der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft München nach Augsburg Verfahren teilweise eingestellt, teilweise der Verjährung überlassen wurden. „Die Sachbearbeiter sind nahezu explodiert“, sagte ein Erster Kriminalhauptkommissar. Seine Kollegen hätten „viel Energie, viel Herzblut und Überstunden“ investiert, um einem, wie sie meinten, groß angelegten Betrugssystem auf die Spur zu kommen. Gesteigert wurde ihre Verärgerung dadurch, dass die Staatsanwälte in Augsburg angeblich keine Begründung für ihre Entscheidung lieferten. „Es war unmissverständlich von der Staatsanwaltschaft Augsburg signalisiert worden, dass keine Ermittlungen zu beginnen und keine Ermittlungen fortzusetzen sind“, so der Beamte. Die Verfahren seien „im Keim erstickt worden“.

    Streit wegen Abrechnung bestimmter Laborleistungen

    Hintergrund des Streits ist, dass die Augsburger Staatsanwälte anders als ihre Münchner Kollegen bei der Abrechnung bestimmter Laborleistungen für Privatpatienten keinen Betrug erkennen konnten. Diese Rechtsauffassung wurde viel später vom Bundesgerichtshof nicht bestätigt. Ein einziger Arzt, gegen den in München ein Pilotverfahren betrieben worden war, wurde verurteilt. Alle anderen Ärzte kamen ungeschoren davon, weil ihre Fälle verjährt waren.

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