Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will Bayern zum Vorreiter einer strengeren Asylpolitik machen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um abgelehnte Asylbewerber möglichst schnell abzuschieben. Er will künftig auch "mit eigenen bayerischen Abschiebeflügen" Ausreisen durchsetzen, weitere zusätzlich Abschiebehaftplätze schaffen und eine "Taskforce" aufstellen, "um Ausreisen randalierender Asylbewerber zu beschleunigen". Zeitgleich mit dem Start des neuen Landesamtes für Asyl am 1. August sollen sieben sogenannte Ankerzentren den Betrieb aufnehmen, um die Verfahren schneller und effektiver zu machen – eines davon wird bis Ende 2019 in Donauwörth sein.
"Wir versuchen, so weit es geht, mit eigenen Mitteln besser zu werden", sagte Söder am Montag im Gespräch mit unserer Redaktion. Sein Asylplan, der bereits am Dienstag im Kabinett beschlossen werden soll, sei zwischen den Innenministern des Bundes und Bayerns, Horst Seehofer und Joachim Herrmann (beide CSU) abgestimmt worden.
Ein Ankerzentrum auch in Schwaben
Der Vorschlag, statt eines "Superzentrums" für ganz Bayern in jedem der sieben Regierungsbezirke ein Ankerzentrum einzurichten, sei von Herrmann gekommen. Damit seien keine neuen Kapazitäten notwendig. Eine neue Einrichtung in Kempten sei nicht geplant, sagte Söder und versicherte obendrein, dass am Standort Donauwörth alle Zusagen eingehalten würden: "Es bleibt dabei, Donauwörth zum vereinbarten Zeitpunkt zu schließen."
Auch die geplante konsequentere Organisation der Abschiebungen, einschließlich des Einsatzes eigener Charterflüge Bayerns, ist laut Söder mit dem Bund abgestimmt. Bayerische Polizisten sollen eine schnelle Zusatzschulung für Abschiebeflüge bekommen. In Hof soll eine dritte Haftanstalt eingerichtet werden, "damit sich Ausreisepflichtige ihrer Abschiebung nicht entziehen können". Eine Taskforce des Landesamtes für Asyl soll sich um schwierige Fälle kümmern. In Söders Asylplan heißt es wörtlich: "Wer in Aufnahmeeinrichtungen Gewalt gegen Polizei und Sicherheitskräfte übt oder randaliert, hat sein Gastrecht verwirkt."
So läuft ein Asylverfahren ab
Ob ein Flüchtling in Deutschland bleiben darf oder nicht, entscheidet sich oft in einer persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Gespräch gilt als wichtigster Termin im Asylverfahren.
Antragsteller sollen Lebensumstände, Reiseroute und Verfolgungsschicksal schildern. Bei jedem Antrag prüft das Bundesamt, ob eine der Schutzformen vorliegt: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder Abschiebeverbot.
Gegen abgelehnte Bescheide können Betroffene klagen. Erste Instanz ist das Verwaltungsgericht. Bei einer Niederlage ist der Gang vor das Oberverwaltungsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof möglich – falls die Klage zugelassen wird. Letzte Instanz des Revisionsverfahrens ist das Bundesverwaltungsgericht.
In den Ankerzentren will Söder außerdem "wo immer möglich" das Sachleistungsprinzip durchsetzen. Statt Bargeld sollen die Flüchtlinge dort eine Chipkarte erhalten, mit der sie einkaufen können. Zudem soll es in einem Rückführungsprogramm für Afrika gezielte Anreize geben, "um freiwillige Ausreise zu steigern und Aufnahmebereitschaft der Herkunftsstaaten zu stärken". Das Geld dafür soll teils vom Bund, teils vom Land kommen.
SPD und Grüne im Landtag kritisierten den Asylplan Söders scharf.
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