Es liegt ordentlich Schnee, der Schlepplift läuft - und auf der 350 Meter langen Abfahrt tummelt sich genau eine Familie. Diese Szene schildert Otmar Klausmann, Betriebsleiter des Schlossbergliftes in Oberkirnach-St. Georgen im Schwarzwald, am Samstag beim Anruf unserer Redaktion.
Der Schlossberglift gehört zu einer kleinen Schar von Skiliften, die in der Corona-Krise in Baden-Württemberg stundenweise von Privatpersonen gebucht werden können. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat ab 1. Januar für insgesamt fünf Lifte in Oberkirnach-St. Georgen grünes Licht gegeben. "Wir sind fürs Wochenende ausgebucht. Und für die nächsten Tag gibt es schon zahlreiche Reservierungen", beschreibt Klausmann die Lage.
Skifahren trotz Corona: Der Lift kostet in der Stunde 150 Euro
Ganz billig ist das Lift-Buchen nicht: 150 Euro pro Stunde müssen die Brettlfans zahlen. Zudem müssen sie sich an strikte Vorgaben halten. Fahren darf man wegen der Verordnungen in der Corona-Krise nur:
- allein
- zu zweit
- oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts
Sobald die Liftanlage benutzt wird, muss zudem ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. "Bei der geringen Zahl von Personen - noch dazu im Freien - ist das Corona-Risiko gleich null", meint Klausmann. Der Liftbetreiber freut sich für jeden, der in diesen Zeiten Skifahren kann - und hofft am Schluss des Winters "mit einer schwarzen Null" abschließen zu können.
Lockdown: Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020
Weihnachten
An Heiligabend und Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Es gilt aber in Bayern eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
Silvester
Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, was Zahl der Kontakte und Ausgangssperre anbelangt. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt.
Einzelhandel
Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen
Dienstleistungen
Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.
Gastronomie
In der Gastronomie sind nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Kantinen bleiben offen.
Ähnlich sieht es an den Salach-Skiliften in Holzelfingen auf der Schwäbischen Alb aus. Die dortigen Betreiber erlebten einen wahren Ansturm über den Jahreswechsel. "Unser Portal war heute in der Kategorie “Skilift” binnen 3min ausgebucht. Es tut uns wirklich leid für alle die keine Buchung bekommen haben. Ihr könnt euch vorstellen, dass dies für uns per Telefon nicht mehr abbildbar war", schreiben sie auf ihrer Internetseite. Die Buchung kostet dort 130 Euro pro Stunde.
Schlepplifte im Allgäu: Landratssprecher sieht keinen Spielraum
Still stehen dagegen die Skilifte im Allgäu. Doch wäre es nicht möglich, dass kleine Lifte nach dem Modell aus dem Schwarzwald und der Schwäbischen Alb öffnen? Ralph Eichbauer, Leiter der Abteilung "Mensch und Gesellschaft" beim Landratsamt Oberallgäu, sieht keine Möglichkeit.
In Bayern würden Schlepplifte dem Seilbahnbetrieb zugeordnet - und der sei derzeit grundsätzlich untersagt.
In Baden-Württemberg dagegen zählen Schlepplifte zu den Sportanlagen - und könnten somit - unter den genannten strengen Corona-Bedingungen - für Einzelpersonen geöffnet werden. Somit könnten allenfalls im (kleinen) württembergischen Teil des Allgäus Schlepplifte für Buchungen öffnen, also im Raum Leutkirch, Wangen und Isny.
Im benachbarten Vorarlberg und Tirol ist die Situation wiederum anders: Dort tummeln sich Wintersportler auf präparierten Pisten – auch in Zöblen im Tannheimer Tal. Aber nur Einheimische sind dort unterwegs. Dazu zählt auch die Bürgermeisterin von Jungholz, Karina Konrad. Sie genoss am Dienstag das Skifahren in Zöblen (Tannheimer Tal) auf „menschenleeren gut präparierten Pisten“. Allgäuer dürfen aber nicht einfach rüber: Wer erwischt wird, muss in Quarantäne – und Strafe zahlen.