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Sicherungsverwahrung: Justizministerin Merk: Nur schwer erträglich

Sicherungsverwahrung

Justizministerin Merk: Nur schwer erträglich

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    Beate Merk
    Beate Merk

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts löste eine kontroverse Debatte aus: Im Mai hatten die Karlsruher Richter die bisherige Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und einen „freiheitsorientierten und therapiegerechten Vollzug“ gefordert. Gleichzeitig ordnete das Gericht eine Überprüfung der sogenannten „Altfälle“ an. Es sind Täter, bei denen die Sicherungsverwahrung erst nach dem Urteil während der Haft verhängt wurde, oder Häftlinge, bei denen die ursprünglich auf zehn Jahre beschränkte Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert wurde.

    34 Fälle mussten die Gerichte in Bayern anhand der strengen Karlsruher Vorgaben überprüfen, 33 sind inzwischen erstinstanzlich entschieden, wie der Sprecher des Justizministeriums, Tobias Geiger, gestern auf Anfrage sagte. Bei neun Tätern, die ihre Strafe bereits abgesessen haben, wurde die Verlängerung der Sicherungsverwahrung bestätigt. Bei zwölf weiteren Männern wurde die Sicherungsverwahrung zwar aufgehoben, doch sie sind nun in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen untergebracht.

    Tatsächlich entlassen wurden bisher sieben Straftäter, bei denen die Sicherungsverwahrung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchter Vergewaltigung, versuchtem schweren Raub oder gefährlicher Körperverletzung angeordnet worden war. Sie sind nun auf freiem Fuß. Bei zwei weiteren wurde die Sicherungsverwahrung zwar rechtskräftig für erledigt erklärt, ihre Entlassungen sind jedoch noch nicht vollzogen. Geiger: „Bei einem der beiden steht die Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus im Raum.“

    Für Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) ist es „nur schwer erträglich“, dass aufgrund der neuen Rechtslage gefährliche Gewalt- und Sexualverbrecher aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Die Sicherheit der Menschen sei für sie wichtiger als die Freiheit hochgefährlicher Täter, sagte Merk gegenüber unserer Zeitung. Es helfe jedoch nichts, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts infrage zu stellen. „Wir müssen jetzt schauen, dass wir zügig eine Neuregelung hinbekommen. Und dabei muss ganz klar der Schutz der Menschen im Mittelpunkt stehen.“

    Die Karlsruher Richter hätten in ihrem Urteil sehr stark das Freiheitsrecht der Täter berücksichtigt. Merk: „Aber in den engen Grenzen, die uns das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, muss die Politik den Rahmen voll ausnutzen, um den Menschen so viel Sicherheit wie möglich zu garantieren.“

    Die Ministerin widerspricht all denen, die meinen, künftig auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung verzichten zu können. „Was geschieht denn mit Straftätern, bei denen sich erst während der Haft zeigt, dass sie gestört und hochgefährlich sind?“ Es handle sich hier zwar nur um wenige, aber extreme Fälle. Mit einem Schulterzucken, so Merk, dürfe man dies nicht abtun. „Das würde auch kein Mensch verstehen.“

    Täter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, werden schon heute weiter beobachtet und stehen unter einer sogenannten Führungsaufsicht. Ab dem neuen Jahr soll die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel noch effektiver werden.

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