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Sicherheit: Videoüberwachung in Bayern soll ausgebaut werden

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Videoüberwachung in Bayern soll ausgebaut werden

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    34 fest installierte Kameras betreibt die Polizei landesweit. Über 500 Kameras laufen laut Innenministerium in bayerischen Kommunen.
    34 fest installierte Kameras betreibt die Polizei landesweit. Über 500 Kameras laufen laut Innenministerium in bayerischen Kommunen. Foto: Roland Weihrauch, dpa

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will die Videoüberwachung im Freistaat ausbauen. Wie er gestern in Ingolstadt mitteilte, sei geplant, dort mehr Polizeikameras fest zu installieren, wo „besondere Sicherheitsgefahren“ bestünden. (Einen ausführlichen Bericht zu Ingolstadt lesen Sie hier.) Sei es durch mögliche Terroranschläge oder durch Kriminelle. Wo genau das sein wird, erarbeitet derzeit eine von Herrmann eingesetzte Expertengruppe. Die Polizeipräsidien sollen Vorschläge machen.

    Der Ausbau ist Teil des kürzlich vom Kabinett beschlossenen Konzeptes „Sicherheit durch Stärke“. Grundlage für die Ausweitung sei laut Herrmann der kürzlich von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Entwurf eines Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes.

    Mobile Videoüberwachung soll ausgeweitet werden

    Es soll im Freistaat aber nicht nur mehr als die bislang 34 von der Polizei landesweit betriebenen Kameras geben. Auch die „mobile, temporärere Videoüberwachung“ soll ausgeweitet werden. Es gibt bisher drei dieser transportablen Anlagen. Sie kommen zum Beispiel auf Volksfesten wie der Wiesn oder an Brennpunkten der Drogenkriminalität zum Einsatz. Ein viertes, aufrüstbares System wird nun angeschafft. Denn Herrmann möchte künftig auch Software einsetzen, die zur Fahndung ausgeschriebene Personen oder auffällige Verhaltensweisen automatisch erkennen kann. Das Bayerische Landeskriminalamt arbeite zudem daran, Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung zu verbessern.

    Schließlich soll es der Polizei ermöglicht werden, besser auf die über 500 Kameras der bayerischen Kommunen – zum Beispiel an Kliniken oder Rathäusern – zuzugreifen. Gleiches gilt für die fast 2000 Kameras in den U-Bahnhöfen von München und Nürnberg. Vermehrt genutzt werden sollen zudem auch die Kamerasysteme im öffentlichen Personennahverkehr. Sei es in Bahnen oder Bussen. Beispiel Ingolstadt: Herrmann stellte in der Leitzentrale der Verkehrsgesellschaft (INVG) ein Konzept vor, das Schule machen soll. Die INVG hat an sieben Stellen im Stadtgebiet Kameras installiert. Die Polizei kann bei Bedarf nun live darauf zugreifen.

    Der Nutzen der ausgeweiteten Videoüberwachung liegt aus Sicht des Innenministers auf der Hand. Und zwar nicht nur bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen oder europaweiten Fahndungen wie der nach dem Berlin-Attentäter Anis Amri, sondern auch bei kleinen Vergehen wie etwa Taschendiebstählen.

    Das Sicherheitskonzept der bayerischen Staatsregierung

    Nach den Terroranschlägen von Ansbach und Würzburg hat die bayerische Staatsregierung ein umfassendes Sicherheitskonzept beschlossen.

    «Der islamistische Terrorismus ist bei uns in Bayern leider angekommen», sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Donnerstag in Gmund am Tegernsee. Teil des Konzepts «Sicherheit durch Stärke» sei die Aufstockung der Polizei um 2000 Kräfte von 2017 bis 2020.

    Hinzu komme modernste Ausrüstung für die Beamten wie ballistische Helme, neuartige Schutzwesten und gepanzerte Fahrzeuge. Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen und die Bekämpfung der Internetkriminalität sollen intensiviert werden.

    Zudem sollen Strafen etwa bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden, sagte Herrmann. «Wir kämpfen für mehr Befugnisse für den  Rechtsstaat», damit er nicht hinter den Tätern zurückbleibe. «Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit», sagte der Innenminister. (dpa)

    Datenschützer kritisieren Überwachung mit Gesichtserkennung

    Kritik und Zweifel an der Verfassungskonformität der ausgeweiteten Formen der Videoüberwachung wurden erst kürzlich auf der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in der sogenannten „Göttinger Erklärung“ formuliert. Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz, hatte nach der Konferenz mitgeteilt: „Die Datenschützer sehen die Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung schon deshalb kritisch, weil es gegenwärtig an den dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen fehlt. Personen können mit dieser Technik nicht nur beobachtet, sondern auch automatisiert identifiziert werden. Das hat schwere Grundrechtseingriffe zur Folge. Zudem sind bisher falsche Identifizierungen keine Seltenheit.“

    Die INVG speichert laut Geschäftsführer Robert Frank die Videoaufnahmen für sieben Tage. Der städtische Datenschutzbeauftragte prüfe unangemeldet, ob die Videos auch tatsächlich vernichtet würden. Die Ingolstädter Polizeiinspektion speichert ihre Videos laut Inspektionsleiter für drei Wochen.

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